Wann ist der Aufhebungsvertrag für einen Arbeitnehmer gut?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In den meisten Fällen drängen Arbeitgeber zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Für den Arbeitnehmer stehen oft die negativen, vor allem sozialversicherungsrechtlichen Folgen der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund.

Dennoch sind Fallgestaltungen denkbar, in denen er aktiv einen Aufhebungsvertrag von sich aus vorschlagen sollte.

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Allgemeines zum Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge können folgende Vorteile haben:

Das Arbeitsverhältnis kann ohne Beachtung von Fristen beendet werden. Ein formelles Kündigungsverfahren entfällt, eine Sozialauswahl oder besondere Zustimmungserfordernisse sind nicht relevant.

Der Kündigungsschutz, den bestimmte Personen genießen, kann im gegenseitigen Einvernehmen umgangen werden. Eine Kündigungsschutzklage ist gegen den Aufhebungsvertrag regelmäßig nicht gegeben. So werden arbeitsgerichtliche Prozesse vermieden. Die Parteien können Abfindungen und alle Folgen der Vertragsbeendigung wie zum Beispiel die Zeugniserteilung vertraglich einvernehmlich regeln.

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Motive für einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer

Trotz möglicher sozialversicherungsrechtlicher Folgen wie einer dreimonatigen Sperrzeit kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer geboten und sehr attraktiv sein:

  • Man hat bereits eine neues Arbeitsverhältnis fest in Aussicht und möchte seinerseits den noch geltenden Arbeitsvertrag ohne Beachtung von Fristen beenden.
  • Der Arbeitnehmer hat großes Interesse an einer hohen Abfindung - möglicherweise aufgrund individueller persönlicher Voraussetzungen - und kann so eine hohe Summe in Form einer Einmalzahlung aushandeln.
  • Dem Arbeitnehmer droht eine verhaltensbedingte Kündigung - der Aufhebungsvertrag mindert mögliche negative Konsequenzen im Lebenslauf im Vergleich zu einer verhaltensbedingten Kündigung.
  • Ohne Aufhebungsvereinbarung würde eine betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers ergehen und das Arbeitsverhältnis beendet - auch in diesem Fall kann eine Abfindung sehr attraktiv sein. In diesem Fall ist eine vorherige anwaltliche Beratung angeraten, damit alle positiven und negativen Aspekte gründlich abgewogen werden und die beste Alternative ausgewählt wird.
  • Wer hier als Arbeitnehmer aktiv werden möchte, der sollte sich den Text einer etwaigen Aufhebungsvereinbarung möglichst durch einen Rechtsanwalt ausarbeiten lassen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Arbeitsförderung - Ruhen bei Sperrzeit
  2. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen - Arbeitslosengeld - Ruhen bei Sperrzeit
  3. Bundesministerium der Justiz: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

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