Aufhebungsvertrag oder Kündigung - was ist besser?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Arbeitgeber ziehen den Aufhebungsvertrag aufgrund der größeren rechtlichen Gestaltungsfreiheit häufig einer Kündigung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor.

In seltenen Fällen kann die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages per Unterschrift auch für den Arbeitnehmer die bessere Variante sein.

Beide Möglichkeiten haben klare Vor- und Nachteile, die beide Parteien gründlich bedenken sollten, bevor sie sich für die eine oder andere entscheiden.

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Aufhebung oder Kündigung: Welche Vor- und Nachteile gibt es?

Ob die einseitige Kündigung oder die wechselseitige, einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung die bessere Wahl zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist, muss von Fall zu Fall stets neu entschieden werden.

Auch kann die Einschätzung der Gestaltungen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer recht unterschiedlich ausfallen.

Für den Arbeitgeber scheint es nicht viel zu bedenken zu geben, wenn es um eine Entscheidung zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung geht.

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Besonders relevante Vorteile der Aufhebungsvereinbarung für Arbeitgeber sind:

  • keine Fristen
  • kein besonderer Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen
  • kein formelles Kündigungsverfahren und
  • keine drohende Kündigungsschutzklage

Nicht immer allerdings ist es im Interesse des Arbeitgebers, auf die Einhaltung von Kündigungsschutzfristen zu verzichten. Will ihn etwa der Arbeitnehmer vorzeitig verlassen, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen, kann es auch für ihn vorteilhafter sein, sich nicht auf eine Aufhebungsvereinbarung einzulassen und dem scheidenden Arbeitnehmer gegebenenfalls noch eine Abfindung zu zahlen.

Auch darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht mit der Auflösungsvereinbarung überrumpeln und muss über nachteilige sozialversicherungsrechtliche Folgen aufklären.

Aufhebungsvertrag: Ein komplexes Thema für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer drohen sozialversicherungsrechtliche Sperrzeiten und der Verlust von betrieblichen Anwartschaften.

Auch wenn die Alternative eine betriebsbedingte Kündigung ist, sind bestimmte Details zu beachten, um für den Arbeitnehmer Nachteile durch eine Aufhebungsvereinbarung zu vermeiden.

Aufhebungsverträge sind nicht mehr einfach rechtlich zu beseitigen, während die Kündigung mit der fristgerechte Kündigungsschutzklage angegriffen werden kann.

Oft braucht der Arbeitnehmer anwaltlichen Beistand, um die Alternativen in ihrer rechtlichen Tragweite erfassen zu können.

  • Kommt es dem Arbeitnehmer auf die Abfindung, auf den Verzicht von Fristen oder aber auf die Vermeidung einer lange negativ nachwirkenden verhaltensbedingten Kündigung an, kann der Aufhebungsvertrag die bessere Alternative sein.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Arbeitsförderung - Ruhen bei Sperrzeit
  2. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen - Arbeitslosengeld - Ruhen bei Sperrzeit
  3. Bundesministerium der Justiz: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung

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