Der Fahrtkostenzuschuss als steuerlich absetzbarer Betrag

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Sie müssen weit fahren, um von Ihrem Wohnsitz zu Ihrer Arbeitsstelle zu kommen? Dabei sind Sie auf das öffentliche Verkehrsnetz, Ihren Wagen oder ein Motorrad angewiesen? Dann könnten Sie bei Ihrem Arbeitgeber anfragen, ob er Ihnen in diesem Bereich einen finanziellen Ausgleich gewährt. Dies hätte für Sie, aber auch für Ihren Arbeitgeber ganz praktische und auch steuerrechtliche Vorteile.

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Fahrtkostenzuschuss - Definition

Beim Begriff Fahrtkostenzuschuss müssen zwei Situationen unterschieden werden. Einmal können Sie aufgrund Ihres Berufes genötigt sein, viel zu fahren (Auswärtstätigkeit) oder Sie sind auf eine doppelte Haushaltsführung angewiesen, um Ihrer Arbeit nachkommen zu können.

  • Ein doppelter Haushalt muss nachgewiesen werden, damit Sie einen Fahrtkostenzuschuss erhalten und steuerlich absetzen können.

Hierfür kann Ihnen der Arbeitgeber einen solchen Fahrtkostenzuschuss gewähren, der in diesem Fall steuerlich absetzbar wäre. Andererseits ist es auch möglich, einen Fahrtkostenzuschuss für die tägliche Fahrt ins Büro vom Arbeitgeber zu erhalten.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einen solchen Zuschuss steuerlich geltend machen. Der Arbeitnehmer kann sie über die Werbungskosten steuerlich absetzen. Der Arbeitgeber kann den Fahrtkostenzuschuss als Betriebsausgaben geltend machen.

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Fahrtkostenzuschuss - Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer

Wird Ihnen als Arbeitnehmer ein Fahrtkostenzuschuss durch den Arbeitgeber verwehrt, dann entsteht für Sie daraus zunächst einmal ein Nachteil. Grund dafür ist, dass Ihr Nettoeinkommen sich verringert, zumindest für das laufende Jahr. Sie müssen Geld für die Fahrten zahlen und erhalten zunächst nichts dafür. Natürlich können Sie die Fahrtkosten am Ende des Jahres über Ihre Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten geltend machen, aber bis dahin entsteht Ihnen erst einmal ein finanzieller Nachteil.

Erhalten Sie den Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber, haben Sie mehr Geld zur Verfügung, dürfen aber am Jahresende keine Fahrtkosten mehr über die Werbungskosten steuerlich absetzen.

Berechnung des Fahrtkostenzuschusses

Die zu zahlende Pauschale wird aus folgenden Werten errechnet:

  • Zahl der Kilometer (eine Strecke, nicht Hin- und Rückweg)
  • Anzahl der Arbeitstage
  • 0,30 Cent

Nimmt man an, der Arbeitsweg beträgt 10 Kilometer und es werden 200 Tage im Jahr gearbeitet. Dann lautet die Rechnung: 10x200x0,30 Cent. Als Ergebnis erhält man den Betrag von 600 Euro. Die zu zahlenden 15 Prozent Lohnsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell 5 Prozent Kirchensteuer übernimmt der Arbeitgeber. Sozialabgaben fallen für eine solche Pauschale nicht an.

Eine weitere Berechnungsform besteht darin, sich als Arbeitnehmer die realen Kosten vom Arbeitgeber erstatten zu lassen, wenn man für die Fahrten den eigenen PKW nutzt. Diese Art der Abrechnung von Fahrtkosten hat sich allerdings aufgrund der aufwendigen Berechnung nicht durchgesetzt.

Will der Arbeitgeber keine Pauschale zahlen, dann gibt es eine andere Form der Steuern, nämlich die individuell nach den Vorgaben des ELStAM des Arbeitnehmers zu berechnenden Abgaben.

  • Bei sämtlichen Arten der steuerlich relevanten oder steuerfreien Berechnungen bezüglich Fahrtkostenzuschuss spielt die Art des genutzten Verkehrsmittels keine Rolle. Die Berechnungsgrundlagen wurden unabhängig vom benutzten Fortbewegungsmittel festgesetzt und greifen in jedem Fall.

Bekommen Sie einen Fahrtkostenzuschuss beispielsweise als Ersatz für eine Monatskarte von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu Ihrem normalen Gehalt, so greifen zwar die Vorschriften für die pauschale Besteuerung, Sie müssen aber auch darauf achten, ob der Betrag den Pauschalbetrag der absetzbaren Werbungskosten übersteigt. Tut er dies, müssen Sie jeden darüber liegenden Cent voll versteuern.

Vorteile für den Arbeitgeber beim Fahrtkostenzuschuss

Auch für den Arbeitgeber hat ein gewährter Fahrtkostenzuschuss Vorteile. Zunächst einmal kann er den gezahlten Betrag in seinen Büchern als Betriebsausgaben verbuchen. Eine Senkung des Bruttoeinkommens zugunsten eines Fahrtkostenzuschusses wird zum Nachteil für den Arbeitnehmer und ist zugleich ein Vorteil für den Arbeitgeber.

Wird der Arbeitnehmer krank oder verliert seine Stelle, dann vermindert sich durch den gewährten Zuschuss das Arbeitslosengeld bzw. die vom Arbeitgeber zu zahlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Daher sollten Sie als Arbeitnehmer gut überlegen, ob Sie diesen Weg gehen möchten. Die Vorteile liegen hier eindeutig auf Seiten des Arbeitgebers.

Wann ist ein Fahrtkostenzuschuss steuerfrei?

Es gibt Fälle, in denen ein solcher Zuschuss für den Arbeitnehmer steuerfrei ist. Neben der schon erwähnten doppelten Haushaltsführung gilt die Steuerfreiheit auch für folgende Situationen:

  • Vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrt (Sammelbeförderung) zur Arbeitsstelle
  • Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers(Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten werden voll vom Arbeitgeber erstattet)

Die Steuerfreiheit gilt auch, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vergünstigte oder kostenfreie Fahrkarten (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte), da dies einen Sachbezug darstellt. Allerdings darf der so genannte geldwerte Vorteil nicht höher als 44 Euro monatlich sein. Übersteigt die Summe diesen vorgegebenen Höchstbetrag, werden abzuführende Steuern fällig. Überlegen Sie daher gut, welche Fahrkarte am sinnvollsten wäre.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten »
  2. Bundesministerium der Finanzen: Entfernungspauschalen »

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