Erwerbsunfähigkeitsrente: Wer bekommt sie?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist für Menschen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einen Beruf vollzeitig auszuüben. Dies kann zum Beispiel durch einen Unfall hervorgerufen worden sein, bei welchem beispielsweise die Fähigkeit, seine Arme oder Beine zu benutzen oder aber auch andere Körperteile verloren gegangen sind und dementsprechend keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden kann.

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Wer bekommt alles Erwerbsunfähigkeitsrente?

Generell unterliegt eine Auszahlung einer solchen Rente strengen Voraussetzungen. Gewährt wird diese durch den Staat - die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Das gesetzliche Rentenalter darf für eine Erwerbsunfähigkeitsrente nicht schon erreicht sein (etwa mit 67 Jahren geht man im Schnitt in Rente). Außerdem müssen gesundheitliche Einschränkungen ärztlich belegt und dokumentiert werden und es darf kein oder nur teilweiser Einsatz im Beruf auf dem Arbeitsmarkt möglich sein.

Bei nur teilweiser Einsetzbarkeit muss die vorherige Tätigkeit keine Stellen auf dem freien Arbeitsmarkt mehr bieten können. Zudem darf der Antragsteller nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Wann bekommt man Erwerbsminderungsrente?

Sobald die Grundvoraussetzungen vorliegen und ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde, wird der Antrag geprüft.

Es müssen hier allerdings alle Nachweise und ärztliche Bestätigungen sowie Gutachten vorgelegt werden. Auch ist damit zu rechnen, dass der Bund der Deutschen Rentenversicherer den Antragsteller zu einem eigenen Arzt oder Begutachter schickt, um diesen untersuchen zu lassen.

Es muss damit gerechnet werden, dass ein solcher Antrag einen enormen Zeit- und auf Nervenaufwand mit sich bringt.

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Warum bekommt man eine Erwerbsminderungsrente?

Für Menschen, die eine physische oder psychische Belastung durch traumatische Erlebnisse oder Unfälle erlebt haben, eignet sich die Erwerbsminderungsrente. Auf diese Weise sollen Personen, die nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig sind, durch den Staat aufgefangen werden.

Personen, die noch teilweise erwerbsfähig sind, können ihr Einkommen durch die Erwerbsminderungsrente ergänzen lassen.

Unterschied zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente deckt nur den Fall einer Erwerbsunfähigkeit bzw. -minderung ab. Eine solche Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer weder seinen erlernten Beruf noch irgendeinen anderen Beruf ausüben kann.

  • Von einer vollständigen Erwerbsminderung wird gesprochen, wenn der Betroffene täglich unter 3 Stunden arbeiten kann. Bei einer möglichen Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden am Tag gilt er als teilweise erwerbsgemindert.

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherte hingegen auch im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert. Diese liegt bereits dann vor, wenn der Versicherte seinen bisherigen Beruf oder den Beruf, den er erlernt hat, nicht weiter ausüben kann - unabhängig davon, ob ein anderer Beruf ausgeübt werden könnte.

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung existiert nur noch für Personen, die vor 1961 geboren wurden. Alle anderen Arbeitnehmer müssten sich privat versichern lassen, wenn sie für den Fall einer Berufsunfähigkeit abgesichert sein möchten.

Erwerbsunfähigkeitsrente und Steuern

Wie die normale Altersrente muss auch die Erwerbsminderungsrente versteuert werden. Hierzu kommt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung zum Einsatz, die bereits seit 2005 Schritt für Schritt ausgerollt wird.

Wer im Jahr 2005 in Rente ging, muss seitdem 50 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Seit diesem Jahr kamen bei Renteneintritt bis 2020 jedes Jahr 2 Prozentpunkte zu diesem steuerpflichtigen Anteil hinzu. Wer 2020 in die Rente eintrat, muss nun also 80 Prozent der Bruttorente versteuern.

Seit 2021 steigt der Anteil nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr, sodass bei einem Renteneintritt im Jahr 2040 oder später eine vollständige Versteuerung der Rente erfolgt.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente
  2. Deutsche Rentenversicherung: Formularpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  3. Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung der Rente

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