Rentensplitting: Wann sich die Aufteilung der Rente lohnt

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Zusammen mit dem Ehepartner in der eigenen Immobilie den Ruhestand genießen und etwas von der Welt sehen, ist ein Idealbild, das mitunter an den Finanzen scheitert.

Auch wenn man zusammenlebt und Ausgaben gemeinsam finanziert – die Unterschiede in der Rentenhöhe zwischen Ehe-/Lebenspartnern können beträchtlich sein. Eine Option, dank derer sich daran etwas ändern lässt, ist das Rentensplitting.

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Rentensplitting – die Grundlagen

Was ist das Rentensplitting? Eigentlich ist die Beantwortung dieser Frage relativ einfach. Beim Rentensplitting handelt es sich um die Aufteilung der Ansprüche gegen die gesetzliche Rente von Ehepartnern bzw. Lebenspartnern.

Basierend auf § 120a SGB VI können Partner diese Option aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen nutzen. So muss die Ehe/Partnerschaft:

  • nach dem 01. Januar 2002 eingegangen worden sein oder
  • bei vor dem 01. Januar 2002 bestehenden Ehen müssen die Beteiligten nach dem 1. Januar 1962 geboren sein

Des Weiteren ist ein Splitting der Rente nur dann möglich, wenn beide Partner aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und Anspruch auf die Rente wegen Alters haben – oder einer von beiden die Rente bezieht, während der andere Partner die Regelaltersgrenze erreicht hat.

Verstirbt ein Partner vor dem Erreichen der Bedingungen für das Rentensplitting, kann die Aufteilung auch durch den überlebenden Partner beantragt werden.

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Welchen Vorteil hat das Rentensplitting?

Warum sollten Ehe- bzw. Lebenspartner die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente aufteilen? Solange beide einen ähnlich hohen Rentenanspruch haben, macht das Splitting tatsächlich wenig Sinn.

Aber: Sobald ein deutlicher Unterschied besteht, gleichen sich die Ansprüche gegen den Träger der Altersversorgung aus. Diese Form des Versorgungsausgleichs hat einen praktischen Nutzen, wenn einer der beiden Partner verstirbt.

Durch die untereinander angeglichenen Rentenansprüche entfällt zwar die Zahlung der Witwenrente, allerdings erhält der überlebende Partner eine höhere Altersrente und muss nicht befürchten, dass es hier beispielsweise bei Wiederheirat zu einem Wegfall der Ansprüche kommt.

  • Ehepartner, die sich für das Rentensplitting entscheiden und einige Zeit später eine Trennung vollziehen, haben wahrscheinlich ein Interesse an der Rückabwicklung des Vorgangs. Allerdings muss hier klar sein, dass ein im Scheidungsfall stattfindender Versorgungsausgleich ganz ähnliche Auswirkungen wie das Splitting hat.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten
  2. Deutsche Rentenversicherung: Rentensplitting - Rentenansprüche partnerschaftlich teilen

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