Wichtige Informationen zur Schwerbehindertenrente

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Gesundheitliche Einschränkungen können das Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 unmöglich machen. In diesem Fall kann die sogenannte Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch genommen werden.

Wer kann die Schwerbehindertenrente beantragen? Welche Besonderheiten gelten für die Rente? Ist die Schwerbehindertenrente immer der beste Weg in die Rente?

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Schwerbehindertenrente – die Grundlagen

Grundsätzlich gehört die Schwerbehindertenrente im 6.Buch des Sozialgesetzbuches zu den sogenannten Altersrenten. Die Folge: Eine Beanspruchung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist nur unter bestimmten – an das Alter gekoppelten – Voraussetzungen möglich.

Damit der Antrag auf eine Altersrente wegen Behinderung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, müssen Betroffene bei Rentenbeginn als schwerbehindert anerkannt sein und eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreichen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Welche Rolle spielt das Alter?

Aufgrund verschiedener Anpassungen in der Rentenversicherung greifen bei der Rente für schwerbehinderte Menschen verschiedene Regelungen.

So entsteht der Anspruch auf die Renten ab:

  • Ende des 63. Lebensjahres für Geburtsjahrgänge bis Ende 1951
  • Ende des 63. Lebensjahres mit stufenweiser Anhebung für Geburtsjahrgänge bis Ende 1963
  • Ende des 65. Lebensjahres für Geburtsjahrgänge ab 01. Januar 1964

Hierbei handelt es sich um einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente. Personen mit Schwerbehinderung können – sofern sie einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nehmen – sogar noch deutlich früher in Rente gehen. Mitunter kann die Rente für langjährig Versicherte die bessere Option sein.

Die vorgezogene Schwerbehindertenrente kann der Geburtsjahrgang 1950 beispielsweise bereits ab dem vollendeten 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen.

Als schwerbehindert gelten Rentenversicherte dann, wenn sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mehr als 50 erreichen. In einigen Fällen (Geburtsjahrgänge bis Ende 1951) ist alternativ auch ein Rentenanspruch beim Vorliegen einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit möglich.

Renten wegen Schwerbehinderung – Hinzuverdienst

Früher in den Ruhestand gehen zu können, scheint im ersten Moment vielleicht verlockend. Aber: Nicht jeder Ruheständler ist mit dieser Situation wirklich zufrieden.

Wer sich trotz Rentenbezug einen Nebenverdienst erarbeitet, die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht hat, muss Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigen. In der Vollrente liegt diese pauschal bei 520 Euro. Handelt es sich um eine Teilrente, werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
  2. Bundesministerium der Justiz: Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Rentner