Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Kosten, die für Arbeiten entstehen, die direkt im Haushalt bzw. auf dem Grundstück durchgeführt werden.

Die rechtliche Grundlage ist § 35a EStG. Man muss die haushaltsnahe Dienstleistung allerdings von dem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis unterscheiden.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen kann man über die Einkommensteuererklärung absetzen. Es besteht allerdings ein Unterschied zu einem haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis. Im zweiten Fall ist der Steuerpflichtige der Arbeitgeber.

Im ersten Fall mietet er die Dienste eines externen Anbieters. Die Unterscheidung wird danach getroffen, dass kein Arbeitsvertrag, sondern ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird.

Eine Haushaltsnahe Dienstleistung liegt beispielsweise vor, wenn ein Handwerker einmalig Laminatboden verlegt oder auf einem Grundstück einmalig Bäume gefällt werden.

Ein Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis besteht zum Beispiel, wenn eine Haushaltshilfe auf 520 Euro Basis regelmäßig eine Grundreinigung durchführt oder ein Gärtner regelmäßig Gartenarbeiten als sozialversicherungspflichtiger Job verrichtet.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen berechnen

Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden. Von diesen 20.000 Euro sind wiederum 20% steuerlich absetzbar. Maximal ist es also möglich, einen Steuervorteil bei haushaltsnahen Dienstleistungen von 4.000 Euro zu erreichen. Dafür muss für die Arbeiten eine Rechnung vorliegen.

In den Rechner für Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie Ihre jährlichen Aufwendungen eintragen und berechnen lassen, wie viel von der Steuer abgesetzt werden kann.

Haushaltsnahe Dienstleistungen Rechner


  • Auch die Betreuung von Haustieren kann man als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (Aktenzeichen VI R 13/15). In diesem speziellen Fall wurde von einem verheirateten Paar die Betreuung der Hauskatze mit über 300 Euro bei der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung eingereicht. Um die Betreuung der Hauskatze von der Steuer abzusetzen, hat das Paar die 302,90 Euro ganz offiziell per Rechnung beglichen.

Die haushaltsnahen Dienstleistungen müssen ganz legal angemeldet sein und die Angestellten über eine Lohnsteuerkarte angemeldet sein. Für den Nachweis ist es wichtig, dass die Beschäftigten nicht bar sondern per Überweisung bezahlt werden.

  • Alles über einem Betrag von 4.000 Euro ist als haushaltsnahe Dienstleistung nicht mehr steuerlich absetzbar!

Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung eintragen

Die Steuererklärung differenziert weiter und kennt zusätzlich noch die Kosten für Handwerkerleistungen. Diese zählen jedoch mit zu den Dienstleistungen für den Haushalt. Generell müssen die Arbeiten und nicht der Erwerb von Waren im Mittelpunkt stehen. Es muss sich also um tatsächliche Dienstleistungen handeln.

Haushaltsnahe Dienstleistungen werden im Hauptvordruck oder auch Mantelbogen genannt eingetragen und lassen sich so von der Steuer absetzen.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen

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Haushaltsnahe Dienstleistungen auf einen Blick

  • Vermindern direkt die Einkommensteuer
  • 20 Prozent der Aufwendungen können bis höchstens 4000 Euro abgezogen werden
  • Höchstbetrag darf von jedem Haushalt maximal einmal in Anspruch genommen werden
  • Höchstbetrag bei Handwerkerleistungen liegt bei 1200 Euro
  • Nur Arbeiten, nicht aber Materialkosten sind abzugsfähig
  • Kosten dürfen nicht an anderer Stelle bereits geltend gemacht oder gefördert worden sein
  • Als Belege dienen eine Rechnung sowie der Kontoauszug
  • Alle Arbeiten, die der Instandhaltung des Grundstücks sowie der Gesundheit der Bewohner dienen, werden anerkannt

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Welche Kosten werden berücksichtigt?

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen sind alle Aufwendungen, die der Instandhaltung des Haushalts sowie der Gesundheit der Bewohner dienen. Neben den Handwerkerleistungen zählt so auch die Pflege zu den begünstigten Ausgaben.

Wichtig dabei ist, dass die Pflege vor Ort durchgeführt wird. Der Pflegebedürftige muss also im Haushalt leben. Generell werden nur die Kosten für die Arbeiten berücksichtigt. Materialkosten werden nicht angerechnet.

Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen dann, wenn sie schon an anderer Stelle angegeben worden sind. Wurden z.B. die Arbeiten im Garten oder die Kosten für die Pflege bereits als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastungen angegeben, handelt es sich nicht mehr haushaltsnahe Dienstleistungen, die berücksichtigt werden dürfen.

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden dürfen die Ausgaben, die bereits in anderer Form erstattet worden sind. Hierbei geht es primär um die Pflege und nicht um Arbeiten im Garten oder um sonstige Tätigkeiten im Haushalt: Übernimmt die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung rückwirkend einen Teil der Ausgaben, so müssen diese abgezogen werden.

Wie viel an haushaltsnahen Dienstleistungen kann man absetzen?

Der Höchstbetrag, der durch haushaltsnahe Dienstleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden darf, liegt bei 4000 Euro. Es dürfen 20 Prozent der Kosten bis zu dieser Grenze geltend gemacht werden.

Bedingung ist, dass es sich um tatsächliche haushaltsnahe Dienstleistungen handelt: Also um Pflege, das Zubereiten von Essen oder beispielsweise die Betreuung von Kindern sowie das Reinigen der Wohnung.

Die tatsächlichen Kosten dürfen also maximal 20.000 Euro betragen haben. Hatte man beispielsweise für die Pflege höhere Ausgaben, so kann man für diese keinen Steuervorteil mehr erhalten.

Bei Handwerkerleistungen liegt der Grenzwert allerdings tiefer. Arbeiten diese beispielsweise im Garten (oder auch direkt im Haushalt), so sollte man darauf achten, dass die Kosten nicht den Wert von 6000 Euro übersteigen. Denn auch hier gilt die Grenze, dass maximal 20 Prozent der Aufwendungen abgezogen werden dürfen.

Allerdings liegt der Höchstbetrag in diesem Fall bei 1200 Euro. Ausgaben für Neubauten können allerdings in aller Regel nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für bereits öffentlich geförderte Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Modernisierungen, die mit einem entsprechenden KfW-Kredit bezahlt worden sind.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und der Umzug

Allerdings gibt es Handwerkerleistungen, die auch bei Neubauten oder bei frisch gekauften Häusern bzw. Wohnungen berücksichtigt werden können, wenn diese auch im alten Haushalt angefallen wären oder der Herstellung von Vergleichbarkeit dienen.

Dies bedeutet: Dient der Erwerb oder der Neubau dazu, dass der Steuerpflichtige hier selbst einzieht, dann dürfen die Aufwendungen, die der direkten Instandsetzung dienen, angegeben werden. Muss das Haus beispielsweise für den Pflegebedürftigen erst gerecht ausgestaltet werden, sind die entsprechenden Aufwendungen als Ausgaben für die Pflege absetzbar.

Die Renovierungsarbeiten, die in den alten Wohnräumen stattgefunden haben, dürfen ebenfalls abgesetzt werden. Auch sie dienen der notwendigen Instandsetzung und gelten deshalb als zu berücksichtigende Handwerkerleistungen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Die Belegpflicht

Im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen gab es in der Vergangenheit häufig das Problem der Schwarzarbeit. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine umfassende Belegpflicht eingeführt.

Es reicht keinesfalls aus, in Bar zu bezahlen und eine Quittung zu erhalten. Der Anbieter muss eine Rechnung schreiben, anschließend wird das Geld überwiesen. Der Kontoauszug, auf dem die Überweisung zu ersehen ist, dient anschließend als Zahlungsbeleg.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz §35a »

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