Erbschaftssteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Erbschaftssteuer wird fällig, wenn das Erbe einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Das Erbe kann Geld, ein Unternehmen oder eine Immobilie sein. Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer und der Höhe des Freibetrages kommt es auf die Höhe des Erbes und den Verwandtschaftsgrad zum Erblasser an.

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist zusammen mit der Schenkungssteuer im ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) geregelt.

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Erbschaftssteuer Freibeträge in der Übersicht

Je nachdem, in welchem Verhältnis man zu dem Erblasser (die Person, die das Erbe hinterlässt) gestanden hat, gilt ein anderer Steuerfreibetrag bei der Erbschaftssteuer. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt zusätzlich eine Erbschaftssteuerklasse, in die man eingeordnet wird.

In der folgenden Übersicht werden alle Steuerfreibeträge aufgeführt, die beim Antritt eines Erbes gelten sowie die entsprechende Erbschaftssteuerklasse, nach der sich der Erbschaftsteuersatz richtet.

  • Ehepartner: 500.000 Euro Freibetrag, Erbschaftssteuerklasse I
  • Kinder (auch Enkel verstorbener Eltern, Stief- und Adoptivkinder): 400.000 Euro Freibetrag, Erbschaftssteuerklasse I
  • Enkelkinder: 200.000 Euro Freibetrag, Erbschaftssteuerklasse I
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro Freibetrag, Erbschaftssteuerklasse I
  • Entfernte Verwandte (z. B. Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder): 20.000 Euro Freibetrag, Erbschaftssteuerklasse II
  • Nicht verwandt: 20.000 Euro Freibetrag, Erbschaftssteuerklasse III

Ein Erbschaftssteuerfreibetrag bestimmt die Höhe, ab der überhaupt Steuern für ein Erbe gezahlt werden müssen. Der Erbschaftssteuerfreibetrag gilt pro Erbe und Erblasser. Der Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro bei Kindern gilt also pro Kind und pro Elternteil.

  • Die Erbschaftssteuerklasse hat nichts mit der Steuerklasse zu tun, in die man vom Finanzamt eingeordnet wurde. Die Erbschaftssteuerklasse als Erbe ergibt sich rein aus dem Verhältnis zu demjenigen, der das Erbe hinterlässt (Erblasser).

Höhe der Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer wird durch den Erbschaftssteuersatz festgesetzt. Der Erbschaftssteuersatz ergibt sich aus der Erbschaftssteuerklasse und der Höhe des Erbes, das über dem entsprechenden Freibetrag liegt.

Aus den folgenden Tabellen kann anhand der Erbschaftssteuerklasse und der Höhe des Erbes der Erbschaftssteuersatz abgelesen werden.

Steuersatz in Erbschaftssteuerklasse I
Steuerpflichtiges Erbe
(Wert > Steuerfreibetrag)
Steuersatz
bis 75.000 Euro7%
bis 300.000 Euro11%
bis 600.000 Euro15%
bis 6.000.000 Euro19%
bis 13.000.000 Euro23%
bis 26.000.000 Euro27%
höher als 26.000.000 Euro30%
Steuersatz in Erbschaftssteuerklasse II
Steuerpflichtiges Erbe
(Wert > Steuerfreibetrag)
Steuersatz
bis 75.000 Euro15%
bis 300.000 Euro20%
bis 600.000 Euro25%
bis 6.000.000 Euro30%
bis 13.000.000 Euro35%
bis 26.000.000 Euro40%
höher als 26.000.000 Euro43%
Steuersatz in Erbschaftssteuerklasse III
Steuerpflichtiges Erbe
(Wert > Steuerfreibetrag)
Steuersatz
bis 13.000.000 Euro30%
höher als 13.000.000 Euro50%

Eine Erbschaftssteuererklärung abgeben

Die Erbschaftssteuererklärung wird vom zuständigen Amtsgericht von jedem Erben verlangt, der einen Teil des Erbes erhält. Das Finanzamt wird vor der Verpflichtung zu einer Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung zunächst klären, ob es überhaupt zu einer Steuerpflicht kommen könnte.

Sollte man zu einer Erklärung der Erbschaft aufgefordert werden, sollte zunächst ein Verzeichnis über den Nachlass, der zum Erbe gehört, erstellt werden. Dazu gehören Vermögenswerte aller Art, wie beispielsweise Immobilien, Barvermögen und Gegenstände. Die Erbschaftsteuererklärung gibt dem Finanzamt einen Überblick über die verschiedenen Werte innerhalb eines Erbes.

Im Mantelbogen der Erklärung muss angegeben werden, was im Erbe enthalten ist. Die Angaben sind verpflichtend, damit das Finanzamt entscheiden kann, ob Erbschaftssteuer fällig wird oder nicht.

Dokumente zur Erbschaftssteuererklärung herunterladen

Für die Erbschaftssteuererklärung benötigen Sie den Mantelbogen sowie die Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung. Beide Dokumente können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen:

Die Erbschaftssteuer bei Immobilien

Bei geerbten Immobilien wird in der Regel der aktuelle Verkehrswert nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt. Entscheidend für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist also der aktuelle Wert der geerbten Immobilie und nicht der ursprüngliche Kaufpreis. Da Immobilienpreise in den letzten Jahren gestiegen sind, fällt dementsprechend auch die Erbschaftssteuer auf Immobilien nun höher aus.

Außerdem wurde 2023 der sogenannte Sachwertfaktor von 0,5 bis 1,5 auf 0,8 bis 1,8 erhöht. Dieser Faktor wird vor allem beim Sachwertverfahren und beim Ertragswertverfahren eingesetzt. Diese Verfahren kommen zum Einsatz, wenn nicht genug Vergleichsobjekte für ein Vergleichswertverfahren zur Verfügung stellen oder die Immobilie vermietet wird.

Nicht von der Erbschaftsteuer betroffen ist das Familienheim, wenn der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt hat und sie an Ehepartner oder Kinder vererbt. Die Erben müssen innerhalb von einem halben Jahr in die Immobilie einziehen und sie mindestens zehn Jahre lang bewohnen. Außerdem darf die Wohnfläche der Immobilie bei der Vererbung an Kinder maximal 200 Quadratmeter betragen, um steuerfrei zu bleiben. Für Ehepartner als Erben gilt diese Obergrenze nicht.

Häufige Fragen zum Thema Erbschaftssteuer

Was ist erbschaftssteuerpflichtig?

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermächtnis des Erblassers der Steuerpflicht. Die Werte der einzelnen Elemente werden addiert. Ausgenommen von der Erbschaftssteuerpflicht ist lediglich der persönliche Nachlass: Tagebücher, Kleidung oder Möbel müssen also nicht versteuert werden.

Im Fall des persönlichen Nachlasses gibt es jedoch zahlreiche Grauzonen. Insbesondere bei Schmuck kann es passieren, dass die Gutachter diesen nicht als Teil des persönlichen Nachlasses betrachten.

Grundsätzlich gilt das Kriterium, dass der persönliche Gebrauch früher der ausschlaggebende Grund des Erwerbs gewesen sein muss. Bilder, Schmuck oder Autos können zugleich als Vermögenssicherung erworben worden sein. Sobald dies auf einen Teil des Nachlasses zutrifft, greift die Erbschaftssteuerpflicht.

Kann man die Erbschaftssteuer durch eine Schenkung umgehen?

Nein, man kann die Erbschaftssteuer nicht durch eine Schenkung umgehen. Um zu verhindern, dass ältere Menschen guten Freunden einfach ihr Vermögen im Alter durch eine Schenkung übertragen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen, hat der Gesetzgeber die Regelungen analog gestaltet.

Es gelten bei einer Schenkung die gleichen Steuerfreibeträge wie bei der Erbschaft. Allerdings gibt es bei der Schenkungssteuer einen entscheidenden Vorteil: Der Freibetrag kann nicht nur einmalig, sondern alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.

Bei einer Schenkung gibt es jedoch keinen Versorgungsfreibetrag, falls die Kinder die Erben bzw. Beschenkten sein sollten. Eine Schenkung belastet zudem die eigenen Finanzen und ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Wer erhebt die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer ist zwar bundeseinheitlich geregelt, dennoch fließt sie den Ländern zu. Konkret wird sie von dem Finanzamt erhoben, das zuletzt für den Erblasser zuständig gewesen ist.

Komplizierter ist es, wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat. Existiert kein Doppelsteuerabkommen mit dem anderen Land und ist dieses nicht Mitglied der EU, so muss die Erbschaftssteuer doppelt gezahlt werden. Die deutsche Erbschaftssteuer wird in diesem Fall vom Finanzamt Berlin-Schöneberg erhoben.

Was ist der Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftssteuer?

Kinder erhalten zusätzlich zum eigentlichen Freibetrag noch einen Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftssteuer, wenn der Erblasser ein biologisches Elternteil oder ein Teil der Adoptiveltern war. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags bemisst sich am Alter des Kindes, das erben soll:

Bis 5 Jahre = 52.000€
6 bis 10 Jahre = 41.000€
11 bis 15 Jahre = 30.700€
16 bis 20 Jahre = 20.500€
21 bis 27 = 10.300€

Wie werden Sachgüter für die Erbschaftssteuer veranschlagt?

In der Regel erben die Bedachten nicht nur Geld, sondern auch Immobilien und sonstige Sachgüter wie beispielsweise Schmuck, Bücher, Möbel, Autos oder Elektronik. Der Wert der Sachgüter muss zum Todestag ermittelt werden.

Erben die Bedachten beispielsweise Immobilien im Wert von 200.000 €, so werden diese für die Erbschaftssteuer anschließend so behandelt, als würde es sich um ein Geldvermögen in dieser Höhe handeln.

Der Wert der Sachgüter entspricht deren Verkehrswert am Todestag. In der Regel ermittelt der Nachlassverwalter die Summen für die Erben. Bei einer Schenkung wird fast identisch verfahren: Der Wert der Sachgüter ist allerdings für den Tag der Überlassung zu bestimmen.

Können Beerdigungskosten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden?

Ja, man kann Beerdigungskosten bei der Erbschaftssteuer geltend machen. Da Erben beispielsweise durch die Organisation der Bestattung und der Grabpflege sogenannte Erbfallkosten zu tragen haben, können sie in der Regel einen zusätzlichen Pauschbetrag nutzen: Den Erbfallkostenpauschbetrag. Dieser beträgt 10.300 Euro.

Der Erbfallkostenpauschbetrag gilt allerdings pro Erbfall und nicht pro Erbe. Gibt es mehrere Erben, wird er demnach auf die Erben aufgeteilt.

Wer muss eine Erbschaftssteuererklärung machen?

Eine Erbschaftssteuererklärung ist erforderlich, wenn der Erblasser oder der Erbe in Deutschland ansässig war bzw. ist und der Nachlass einen Wert von 20.000 Euro übersteigt. Die Steuererklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall beim Finanzamt eingereicht werden.

Auch wenn Freibeträge oder Befreiungen in Anspruch genommen werden können und deshalb keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, ist in der Regel eine Steuererklärung erforderlich. Wird keine Steuererklärung abgegeben, kann das Finanzamt eine Festsetzung der Erbschaftsteuer vornehmen, die höher ausfallen kann als die tatsächlich zu zahlende Steuer.

Wie wird die Erbschaftssteuer bei internationalen Erbfällen berechnet?

Wenn der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz im Ausland hatte bzw. hat, kann die Erbschaftssteuer sowohl in Deutschland als auch im Ausland fällig werden.

Um zu verhindern, dass ein Erbe doppelt besteuert wird, gibt es zwischen Deutschland und diversen anderen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Abkommen regeln, in welchem Land die Erbschaftssteuer erhoben wird und wie der Freistellungsbetrag festgelegt wird, der von der Erbschaftssteuer im anderen Land abgezogen werden kann.

Was ist der Härteausgleich?

Wenn eine der Wertgrenzen für den Erbschaftssteuersatz nur leicht überschritten wird, kann die Härteausgleichsregelung zur Anwendung kommen. Dadurch soll verhindert werden, dass durch eine leichte Überschreitung der Grenze das gesamte Erbe nach dem höheren Steuersatz versteuert werden muss.

Kommt es zum Härteausgleich, wird von dem Betrag, der die Grenze überschreitet, maximal 50% als Erbschaftssteuer fällig, während der übrige Betrag nach dem Steuersatz der vorherigen Stufe versteuert wird.

Beispiel: Ein entfernter Verwandter muss nach Abzug des Steuerfreibetrags 303.000 Euro Erbe versteuern. Dieses Erbe übersteigt die 300.000-Euro-Marke und müsste demnach ohne Härteausgleich mit 25% versteuert werden. Die Erbschaftssteuer betrüge in dem Fall etwa 75.750 Euro.

Kommt die Härteausgleichsregelung zum Einsatz, werden 300.000 Euro des Erbes nach dem Steuersatz der vorherigen Grenze, also 20%, versteuert. Das wären 60.000 Euro Erbschaftssteuer. Die übrigen 3.000 Euro werden mit 50%, also 1.500 Euro, besteuert. Durch den Härteausgleich beträgt die gesamte Erbschaftssteuer also nur ca. 61.500 Euro.

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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Finanzen: Erbschafts- und Schenkungssteuer
  2. Bundesministerium der Justiz: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

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