Die Erbpacht verlängern

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Erbbaurecht war lange Zeit über der günstige Weg zum eigenem Haus. Das Prinzip hierbei war simpel, man pachtet ein Grundstück über lange Zeit.

Doch nicht nur das Grundstück wird gepachtet, auch Rechte wie Verkauf, Vermietung oder Weitergabe.

Dies ist durch die lange Vertragslaufzeit der Pacht möglich, welche oftmals bei 60, 80 oder 99 Jahre liegen kann. Doch was passiert, wenn die Erbpacht ausläuft und der Pächter diese verlängern möchte?

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Erbpacht verlängern: so geht’s!

Zuerst: eine Erbpacht muss nicht zwingend verlängert werden. Zwischen dem Besitzer und dem Nutzer des Erbbaurechts muss eine Einigung entstehen. Sollte dies nicht geschehen, tritt der sogenannte 'Heimfall' ein.

Oftmals gibt es im Vertrag der Erbpacht eine Klausel, welche die Option auf eine Verlängerung gibt. Dies erleichtert später die Verhandlungen erheblich, ist aber nicht zu 100% bindend.

Bei Gemeinden und der Kirche kann man in der Regel davon ausgehen, dass eine Verlängerung ohne Probleme genehmigt wird. Manchmal kann es jedoch sein, dass der Erbzins an aktuelle finanzielle Gegebenheiten angepasst wird.

In einigen Fällen kann es auch sein, dass der Eigentümer des Grundstücks dieses dem Pächter zum Kauf anbietet, wenn die Erbpacht ausläuft. Dies gibt dem Pächter die Möglichkeit, den Grund und Boden seiner Immobilie regulär zu erwerben und in dessen Besitz übergehen zu lassen.

Darum Erbpacht verlängern

Sollte ein Pächter seine Erbpacht nicht verlängern, gehört das Grundstück zu 100 Prozent dem Eigentümer, der ehemalige Pächter verliert all seine Rechte.

Dies schließt die Rechte an der eigenen Immobilie mit ein, denn diese steht auf einem fremden Grundstück und gehört somit dem Eigentümer. Diese Prozedur wird 'Heimfall' genannt.

Bei solch einem 'Heimfall' muss der Eigentümer des Grundstücks zwar eine Entschädigung von 2/3 des Wertes der Immobilie zahlen, dies kann aber trotzdem recht ärgerlich für den Hausbesitzer sein.

Es bietet sich daher an vor dem Kauf eines Grundstücks mit einer Erbpacht oder beim Abschluss einer solchen den Vertrag genau zu überprüfen.

Folgende Fragen sollten dabei beantwortet werden:

  1. Wurde das Erbbaurecht angewendet?
  2. Wie lange läuft diese (noch) ?
  3. Gibt es eine Klausel über zum Verlängern der Laufzeit?

In vielen Fällen ist eine solche Verlängerung ohne Wenn und Aber möglich, dennoch sollten alle Konditionen des Erbbaurechts genau geprüft werden.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Erbbaurechtsgesetz: Gesetz über das Erbbaurecht

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