Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das in Altenkirchen ansäßige Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Einwohner aus Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 51598-57641 können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden.

Die Hauptaufgabe der Behörde liegt vor allem in der Verwaltung der Steuern. Dies umfasst nicht nur die Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern.

Unter anderem ist das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg zuständig für die Einkommensteuer, die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und vermitteln diese.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Altenkirchen-Hachenburg fällt zudem:

  • die Bearbeitung der Steuererklärungen
  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Rheinland-Pfalz, ist der Dienstherr des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg.

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Das Finanzamt in Altenkirchen-Hachenburg: Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Service-Center (ohne Termin):

WochentagÖffnungszeiten
Montag08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag08.00 - 18.00 Uhr
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung

Anschrift

Postanschrift:
Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg
Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Service-Center:
Karlstraße 10
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681/860
Fax: 02681/8610090
Email: Poststelle@fa-ak.fin-rlp.de
Internet: www.finanzamt-altenkirchen-hachenburg.de

Bankverbindung des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg

BBK KOBLENZ

IBAN: DE04570000000057001517
BIC: MARKDEF1570

Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SchätzungsrechtDas Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenZwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen.
StundungspflichtEine eher schwammige Pflicht des Finanzamts ist Folgendes: Wenn eine fristgerechte Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' bedeuten würde, müsste das Amt die Zahlung stunden. Der Steuerpflichtige muss dafür allerdings einen Antrag stellen und dies möglichst lange vor dem Zahlungstermin.
SäumnisrechtWer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen.
InformationspflichtSteuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Infografik Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg (Stand: April 2022)

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