Infos zum Finanzamt Berchtesgaden-Laufen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für die steurlichen Angelegenheiten der Bürger der Stadt sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Berchtesgaden-Laufen die richtigen Kontaktpersonen. Es ist ebenfalls für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 83314-83487.

Die Verwaltung der Steuern ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Die Behörde setzt die Steuern fest und zieht sie ein. Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.

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Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:

  • Führung von Steuerkonten der Bürger
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Bereitstellung von Pressemitteilungen sowie Infomaterialien

Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Berchtesgaden-Laufen als Dienstherr die Finanzverwaltung Bayern vor.

Das Finanzamt in Berchtesgaden-Laufen: Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Servicezentrum Berchtesgaden:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag7.15 - 13.30 Uhr
Mittwoch7.15 - 9.00 Uhr
Donnerstag7.15 - 15.00 Uhr
Freitag7.15 - 12.00 Uhr

Öffnungszeiten Servicezentrum Laufen:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Mittwochgeschlossen
Donnerstag7.15 - 15.00 Uhr
Freitag7.15 - 12.00 Uhr

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Adresse

Finanzamt Berchtesgaden-Laufen
Salzburger Str. 6
83471 Berchtesgaden

Postfach 1154
83471 Berchtesgaden

Finanzamt Berchtesgaden-Laufen
Rottmayrstraße 13
83410 Laufen

Telefon: 08652 960-0
Telefax Berchtesgaden: 08652 960-100
Telefax Laufen: 08652 960-600
E-Mail Berchtesgaden: poststelle.fa-bgd@finanzamt.bayern.de
E-Mail Laufen: poststelle.fa-lauf@finanzamt.bayern.de
Internet: www.finanzamt.bayern.de/Berchtesgaden-Laufen/

Bankverbindung des Finanzamtes Berchtesgaden-Laufen

Kreissparkasse Traunstein

IBAN: DE06 7105 2050 0000 0070 70
BIC: BYLADEM1TST

Deutsche Bundesbank München

IBAN: DE36 7000 0000 0071 0015 03
BIC: MARKDEF1700

HypoVereinsbank

IBAN: DE58 7102 2182 00199697 97
BIC: HYVEDEMM453

Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Berchtesgaden-Laufen

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Berchtesgaden-Laufen

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Berchtesgaden-Laufen

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
StundungspflichtEine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung.
AnforderungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern.
SäumnisrechtWenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen.
InformationspflichtDas Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenBefindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden.
PrüfungsrechtZudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung).

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Infografik Finanzamt Berchtesgaden-Laufen

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Berchtesgaden-Laufen (Stand: 2023)

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