Finanzamt Gera - Alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Gera ist als Steuerbehörde zuständig für die Stadt Gera und für Bereiche des Kreises. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 07490-07589 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten.

Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Thüringen Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung.

Unter anderem setzt sich das Finanzamt Gera auseinander mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.

Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Gera umfassen folgende Bereiche:

  • Steuererklärungen bearbeiten
  • Steuerrückzahlungen auszahlen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Thüringen.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Gera

Telefonische Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag auch13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag auch13.00 - 18.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Gera (Nr. 4161)
Hermann-Drechsler-Str.1
07548 Gera

Postfach 3044
07490 Gera

Telefon: 0361 57 3625-000
Telefax: 0361 57 3625-491
E-Mail: poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de
Internet: finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-gera

Bankverbindung des Finanzamtes Gera

Landesbank Hessen-Thüringen

IBAN: DE75 8205 0000 3001 1115 78
BIC: HELADEFF820

Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Gera

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Eine Ausbildung im Finanzamt Gera absolvieren

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Gera

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SäumnisrechtWerden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen.
SchätzungsrechtDas Finanzamt darf Daten schätzen, wenn ein Bürger nicht die geforderte Steuererklärung abgibt. Als eine Art erzieherische Maßnahme verläuft die Schätzung in der Regel zu Ungunsten des Bürgers.
AnforderungsrechtDas Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern.
AufbewahrungspflichtJedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen.
InformationspflichtDas Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Gera (Stand: 2023)

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