Infos zum Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst ist zuständig für alle steuerrechtlichen Belange der Einwohner der gesamten Kernstadt und ebenso für angrenzende Teile des Kreises. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 20001-22799 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Verwaltung der Steuern.

Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Das Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst befasst sich daher unter anderem mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Widersprüche bearbeitet und Fragen der Stadtbewohner geklärt.

Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst umfassen folgende Bereiche:

  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
  • die Bearbeitung der Steuererklärungen

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Hamburg, ist der Dienstherr des Finanzamtes Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst.

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Das Finanzamt in Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst: Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag8.00 - 15.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Nr. 2243)
Hamburger Straße 23
22083 Hamburg

Telefon: 040 115 (HamburgService)
Telefax: 040 4279-55302
E-Mail: FAHamburgBarmbekUhlenhorst@finanzamt.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/fb/bustart/

Bankverbindung des Finanzamtes Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg)

IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200

Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Karriere im Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
AufbewahrungspflichtDie eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen.
SäumnisrechtWer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen.
NachprüfungsrechtAuch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor.
PrüfungsrechtMitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen.
SchätzungsrechtWird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers.
AnforderungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern.

Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Infografik Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst (Stand: 2023)

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