Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten der Bürger war das Finanzamt Hamburg-Bergedorf verantwortlich, das 2016 mit dem Finanzamt Hamburg-Wandsbek zum neuen Finanzamt Hamburg-Ost zusammengelegt wurde. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 21029-21039 können sich mit ihren Anliegen nun an das Finanzamt Hamburg-Ost wenden.
Inhaltsverzeichnis:
Die Kernaufgabe des Amtes besteht insbesodere in der Steuerverwaltung. In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern. Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.
Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Hamburg, ist der Dienstherr des Finanzamtes Hamburg-Bergedorf bzw. des Finanzamtes Hamburg-Ost.
Die Öffnungszeiten - Finanzamt Hamburg-Ost, Außenstelle Bergedorf
Informations- und Annahmestelle
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 14.00 Uhr |
Dienstag | 7.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 17.00 Uhr |
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Mittwoch, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 8.00 - 15.00 Uhr |
Adresse
Informations- und Annahmestelle
Finanzamt Hamburg-Ost (Außenstelle Bergedorf)
Ludwig-Rosenberg-Ring 41
21031 Hamburg
Postanschrift:
Finanzamt Hamburg-Ost
Nordkanalstraße 22
20097 Hamburg
Telefon: 040 115 (HamburgService)
E-Mail: FAHamburgOst@finanzamt.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/fb/ost-start/
Bankverbindung des Finanzamtes Hamburg-Ost (ehemals Finanzamt Hamburg-Bergedorf)
Deutsche Bundesbank (BBk Hamburg)
IBAN: DE03 2000 0000 0020 0015 30
BIC: MARK DEF 1200
Finanzamt Hamburg-Bergedorf: Steuernummer und Steuer-ID
In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Hamburg-Ost (Stand: 2023) →
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