Das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal war als Steuerbehörde für die Stadt Hohenstein-Ernstthal und für Bereiche des Kreises zuständig, bis es 2018 geschlossen wurde. Seitdem werden Steuerpflichtige, die zuvor von diesem Finanzamt betreut wurden, durch das Finanzamt Zwickau beraten. Das Finanzamt Zwickau ist ebenfalls für alle Orte im Postleitzahlenbereich von 08361-09357 zuständig.

Die Steuerverwaltung ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde. Das Festsetzen der Steuern ist ebenso wie das Eintreiben Aufgabe des Amtes. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt auch zuständig für Umsatz- sowie die Körperschaftsteuer. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts fällt zudem:

  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger

Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Zwickau (ehemals Finanzamt Hohenstein-Ernstthal) als Dienstherr die Finanzverwaltung Sachsen vor.

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Öffnungszeiten vom Finanzamt Zwickau (ehemals Finanzamt Hohenstein-Ernstthal)

Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag und Mittwoch8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Freitag8.00 - 12.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Zwickau
Lessingstraße 15
08058 Zwickau

Telefon: 0375 28368-0
Telefax: 0375 28368-9999
E-Mail: poststelle@fa-zwickau.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/zwickau

Bankverbindung des Finanzamtes Zwickau (ehemals Finanzamt Hohenstein-Ernstthal)

BBK CHEMNITZ

IBAN: DE66 8700 0000 0087 0015 14
BIC: MARKDEF1870

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Hohenstein-Ernstthal

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SchätzungsrechtWird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers.
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.
SäumnisrechtWerden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen.
AufbewahrungspflichtJedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen.
StundungspflichtEine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung.
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Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren

Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Hohenstein Ernstthal kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Zwickau (Stand: 2023)
  2. Fusion der Finanzämter Hohenstein-Ernstthal und Zwickau

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