Beim Finanzamt Kleve können Steuerpflichtige nicht nur Dokumente einreichen und ihre Kfz-Steuer entrichten, sondern den integrierten Bürgerservice in Anspruch nehmen. Alles befindet sich in einem Gebäudekomplex, wodurch lange Fußwege entfallen und man an einem 'Steuertag' alle wichtigen Aufgaben mit einem Mal erledigen kann.
Inhaltsverzeichnis:
Wer das Finanzamt nicht persönlich aufsuchen möchte, kann seine Steuererklärung ganz einfach auf dem elektronischen Weg einreichen. Das entsprechende Elster Formular kann kostenlos auf den Seiten der Finanzbehörde per Download auf den Computer geladen und anschließend mit allen notwendigen und wichtigen Angaben bestückt werden. Im Nordrhein-Westfälischen Raum gilt das Finanzamt als die Finanzbehörde mit dem besten Service auf kundenorientierter Basis.
Da sich die Informationsstelle für Existenzgründer und angehende Unternehmer ebenfalls direkt im Gebäude befindet, gilt das Finanzamt Kleve als eines der wenigen Finanzämter, bei denen sich alle wichtigen Fragen in einem Gebäude klären lassen und es nicht notwendig ist, für Informationen oder steuerrechtliche Aspekte eine langwierige Rundreise durch die nordrhein-westfälische Stadt zu unternehmen.
Jetzt kostenlos Informieren.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Kleve
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag - Freitag | 8.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 13.30 - 15.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Kleve
Emmericher Straße 182
47533 Kleve
Postfach 1251
47512 Kleve
Telefon: (02821) 803-1020
Telefax: (0800) 10092675116
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-kleve
Bankverbindungen
BBk Düsseldorf
IBAN: DE61 3000 0000 0030 0015 36
BIC: MARKDEF1300
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Kleve (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.