Das Finanzamt Kusel-Landstuhl

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Kusel-Landstuhl ist als Steuerbehörde für die Stadt Landstuhl und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Zudem ist es auch für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 66841-67707. Die Hauptaufgabe der Behörde liegt vorwiegend in der Verwaltung von Steuern. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes. Unter anderem setzt sich das Finanzamt Kusel-Landstuhl auseinander mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Die Mitarbeiter der Behörde sind außerdem dazu aufgerufen, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger bei anfallenden steuerlichen Fragen bereit zu halten und auch zu vermitteln.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • Steuerrückzahlungen auszahlen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
  • Steuererklärungen bearbeiten
  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Kusel-Landstuhl

Öffnungszeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitagnach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anschrift

Finanzamt Kusel-Landstuhl (Nr. 2723)
Kaiserstraße 51
66849 Landstuhl

Postanschrift:
Trierer Str. 46
66869 Kusel

Telefon: 06381/99670
Telefax: 06381/996721060
E-Mail: Poststelle@fa-ku.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-kusel-landstuhl.fin-rlp.de/startseite

Bankverbindung des Finanzamtes Kusel-Landstuhl

Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570

Finanzamt Kusel-Landstuhl: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

Karriere im Finanzamt Kusel-Landstuhl

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Kusel-Landstuhl und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Kusel-Landstuhl

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
InformationspflichtSteuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden.
StundungspflichtSollte eine pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte' für den Bürger bedeuten, kann dieser eine Stundung der Zahlung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Jedoch sollte diese Antrag so früh wie möglich vor dem Zahlungstermin erfolgen.
SäumnisrechtWenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Säumnis- oder eines Verspätungszuschlags berechnen.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.

Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Kusel-Landstuhl (Stand: 2023)

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