Das Finanzamt Lichtenberg

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Lichtenberg für die Stadt Berlin und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 10315-13059 wohnen, können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Die Steuerverwaltung ist eine der Hauptaufgaben der Behörde.

In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Lichtenberg auch zuständig für die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und vermitteln diese.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • die Bearbeitung der Steuererklärungen
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger

Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Berlin.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Öffnungszeiten - Finanzamt Lichtenberg

Sprechzeiten Info-Zentrale:

WochentagÖffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag12.00 - 18.00 Uhr
Montag, Freitaggeschlossen

Anschrift

Finanzamt Lichtenberg (Nr. 1132)
Josef-Orlopp-Str. 62
10365 Berlin

Telefon: 030 9024-34 0
Telefax: 030 9024-34 900
E-Mail: poststelle@fa-lichtenberg.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/lichtenberg/

Bankverbindung des Finanzamtes Lichtenberg

Berliner Sparkasse

IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX

Postbank Berlin

IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX

Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Lichtenberg

Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Im Finanzamt in Lichtenberg Karriere machen

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Lichtenberg und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Lichtenberg

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
InformationspflichtDas Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenZwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen.
PrüfungsrechtNeben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen.
SäumnisrechtWerden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen einer Pflicht zur Aufbewahrung der bei ihnen eingereichten Dokumente sowie der zugehörigen Daten nachkommen. Steuerpflichtige besitzen nur bei Steuerprozessen ein Einsichtsrecht in diese Dokumente.
StundungspflichtAuch die Stundung einer Steuerzahlung ist beim Amt möglich. Jedoch muss hierfür erstens die 'erhebliche Härte' für den Bürger durch eine pünktliche Zahlung festgestellt werden. Zudem muss der Antrag auf Stundung möglichst früh vor dem angesetzten Zahlungstermin beim Amt eingegangen sein.
SchätzungsrechtKommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Lichtenberg kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Infografik Finanzamt Lichtenberg

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Lichtenberg (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter