Finanzamt Lippstadt

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Lippstadt bietet im Frühjahr einen besonderen Service: Die Bürger können Ihre Einkommenserklärungen persönlich im Rathaus Warstein abgeben. Dann erfolgt eine Vorprüfung und in den meisten Fällen können die Bürger die Unterlagen wieder mitnehmen. Die Termine, wann dies ist, werden sowohl in der Presse mitgeteilt, als auch auf der Homepage der Stadt Warstein. Somit wird das Finanzamt immer im Frühjahr entlastet.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Zusätzlich bietet es natürlich alle Services rund um Finanzen und Steuern. Egal, ob Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Neuanmeldungen, Steuernummer oder Hundesteuer und deren Anmeldung, die Mitarbeiter stehen mit Rat und Tat bereit.

Dazu sind auch eine ganze Menge Broschüren rund ums Thema Steuern erhältlich, ebenso Formulare. Die Anfahrtswege und Öffnungszeiten sind ebenso auf der Homepage vermerkt, wie auch die genaue Adresse und ein Teil der Serviceleistungen. Das Finanzamt Lippstadt kümmert sich auch um die Neuanmeldung und die Abmeldung von Gewerbetreibenden.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Öffnungszeiten vom Finanzamt Lippstadt

Sprechzeiten Allgemein:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag auch13.30 - 15.00 Uhr
Mittwochgeschlossen

Anschrift

Finanzamt Lippstadt
Im Grünen Winkel 5
59555 Lippstadt

Postfach 1580
59525 Lippstadt

Telefon: (02941) 982-0
Telefax: (0800) 10092675330
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-lippstadt

Bankverbindungen

BBk Dortmund

IBAN: DE19 4400 0000 0046 4015 05
BIC: MARKDEF1440

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Lippstadt (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter