Das Finanzamt Lohr am Main im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Lohr a. Main zuständig für die Stadt Lohr und für Bereiche des Kreises. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 97225-97907 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Hauptaufgaben des Finanzamtes bestehen vorwiegend in der Verwaltung von Steuern.

Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Unter anderem ist das Finanzamt Lohr a. Main zuständig für die Einkommensteuer, Umsatz- sowie die Körperschaftsteuer. Auf Anfrage werden selbstverständlich auch Bürgeranfragen und Widersprüche bearbeitet.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Lohr a. Main fällt zudem:

  • die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
  • die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
  • die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
  • die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Bayern.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Lohr a. Main

Öffnungszeiten Servicezentren:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Mittwoch8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 17.00 Uhr
Freitag8.00 - 12.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Lohr a. Main (Nr. 9231)
Rexrothstr. 14
97816 Lohr

Telefon: 09352 850-0
Telefax: 09352 850-1300
E-Mail: poststelle.fa-loh@finanzamt.bayern.de
Internet: www.finanzamt-lohr.de

Bankverbindung des Finanzamtes Lohr a. Main

Deutsche Bundesbank Würzburg

IBAN: DE32 7900 0000 0079 3015 01
BIC: MARKDEF1790

Sparkasse Bad Kissingen

IBAN: DE09 7935 1010 0000 0100 09
BIC: BYLADEM1KIS

HypoVereinsbank Schweinfurt

IBAN: DE59 7932 0075 0018 2719 74
BIC: HYVEDEMM451

Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Lohr a. Main

Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Karriere im Finanzamt Lohr a. Main

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Lohr a. Main und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Lohr a. Main

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SchätzungsrechtKommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
AufbewahrungspflichtSämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses.
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.
PrüfungsrechtAuch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben.
SäumnisrechtWenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen.
InformationspflichtJeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde.

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Die Bearbeitungszeit in der Finanzbehörde Lohr a. Main kann unterschiedlich ausfallen, vier bis acht Wochen sollte man einplanen. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Infografik Finanzamt Lohr a. Main

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Lohr am Main (Stand: 2023)

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