Das Finanzamt Lüneburg

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wenn Bürger Fragen zu steuerlichen Themen haben, sind die Mitarbeiter vom Finanzamt Lüneburg die richtigen Kontaktpersonen. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 19272-21522 werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Verwaltung der Steuern.

In seiner Funktion als Finanzbehörde kontrolliert das Amt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Unter anderem setzt sich das Finanzamt Lüneburg auseinander mit der Umsatz,- Einkommen- und Körperschaftsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und geben diese weiter.

Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:

  • Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
  • Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
  • Steuererklärungen bearbeiten
  • Steuerrückzahlungen auszahlen

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Niedersachsen.

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Das Finanzamt in Lüneburg: Öffnungszeiten

Sprechzeiten Allgemein:

WochentagÖffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Lüneburg (Nr. 2333)
Am Alt. Eisenwerk 4a
21339 Lüneburg

Postfach 1540
21305 Lüneburg

Bankverbindung des Finanzamtes Lüneburg

Deutsche Bundesbank Fil. Hannover

IBAN: DE03 2500 0000 0024 0015 00
BIC: MARKDEF1250

Sparkasse Lüneburg

IBAN: DE10 2405 0110 0000 0000 18
BIC: NOLADE21LBG

Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Lüneburg

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

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Im Finanzamt in Lüneburg Karriere machen

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Lüneburg

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenBefindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
SäumnisrechtWenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen.
PrüfungsrechtMitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Infografik Finanzamt Lüneburg

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Lüneburg (Stand: 2023)

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