Finanzamt Neuss

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Neuss ist eines von zwei Finanzbehörden im gesamten Rhein-Kreis Neuss. Nach der Fusionierung im Jahr 2011 ist es heute mit seinen rund 350 Mitarbeitern für die Städte

  • Neuss,
  • Dormagen,
  • Kaarst,
  • Korschenbroich und
  • Meerbusch

zuständig. Die übrigen Städte und Gemeinden obliegen dem Finanzamt in Grevenbroich.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

In den 80er Jahren gab es in Neuss zwei Finanzbehörden. Die rund 200 Mitarbeiter in der Schillerstraße - Finanzamt Neuss I genannt - waren ausschließlich für die Stadt Neuss zuständig. Im Hammfelddamm befand sich Neuss II.

Dort betreuten rund 280 Mitarbeiter die Städte Dormagen, Kaarst, Meerbusch und Korschenbroich. Am 01. April 2011 fusionierten beide Ämter, sodass die Behörde in der Schillerstraße geschlossen wurde und der Sitz im Hammfelddamm erhalten blieb.

Einen besonderen Service bietet das Finanzamt Neuss auf seiner Homepage. Hier findet man nicht nur nützliche Informationen und Downloads rund um das Thema Steuern, sondern man kann sich auch online in der Finanzverwaltung bewerben.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Öffnungszeiten vom Finanzamt Neuss

Sprechzeiten Allgemein:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Freitag8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag auch13.30 - 15.00 Uhr

Anschrift

Finanzamt Neuss
Hammfelddamm 9
41460 Neuss

Postfach 100502
41405 Neuss

Telefon: (02131) 6656-0
Telefax: (0800) 10092675122
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-neuss

Bankverbindungen

BBk Düsseldorf

IBAN: DE14 3000 0000 0030 0015 09
BIC: MARKDEF1300

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Neuss (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter