Infos zum Finanzamt Obernburg a. Main - Amorbach

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Obernburg a. Main - Amorbach in 63916 Amorbach ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 63777-97909 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Hauptaufgabe der Finanzbehörde ist die Verwaltung der Steuern.

Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Steuerzuflüsse, sondern befasst sich im Wesentlichen mit der Steuerfestsetzung. Das Finanzamt Obernburg a. Main - Amorbach befasst sich daher unter anderem mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Um den Einwohnern den Umgang mit Steuern zu erleichtern, bereiten die Mitarbeiter der Behörde Informationen vor und geben diese weiter.

Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:

  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
  • die Bearbeitung der Steuererklärungen
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Bayern.

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Öffnungszeiten vom Finanzamt Obernburg a. Main - Amorbach

Öffnungszeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Mittwoch, Freitag8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 17.00 Uhr

Adresse

Finanzamt Obernburg a. Main - Amorbach (Nr. 9202)
Schneeberger Str. 1
63916 Amorbach

Postfach 1160
63912 Amorbach

Telefon: 09373 202-0
Telefax: 09373 202-100
E-Mail: poststelle.fa-amorb@finanzamt.bayern.de
Internet: www.finanzamt.bayern.de/Obernburg/

Bankverbindung des Finanzamtes Obernburg a. Main - Amorbach

Deutsche Bundesbank Würzburg

IBAN: DE32 7900 0000 0079 3015 01
BIC: MARKDEF1790

Sparkasse Bad Kissingen

IBAN: DE09 7935 1010 0000 0100 09
BIC: BYLADEM1KIS

HypoVereinsbank Schweinfurt

IBAN: DE59 7932 0075 0018 2719 74
BIC: HYVEDEMM451

Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Obernburg a. Main - Amorbach

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

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Im Finanzamt in Obernburg a. Main - Amorbach Karriere machen

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Obernburg a. Main - Amorbach

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
AufbewahrungspflichtJedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenBefindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden.
InformationspflichtDas Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten.
SäumnisrechtWer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlag, also eine Strafzahlung.
AnforderungsrechtEs ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Infografik Finanzamt Obernburg a. Main - Amorbach

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Obernburg a. Main mit Außenstelle Amorbach (Stand: 2023)

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