Das Finanzamt Schwelm im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das in Schwelm ansäßige Finanzamt Schwelm kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Es ist ebenfalls zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 58240-58339. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Nordrhein-Westfalen.

Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern auch die steuerliche Festsetzung. Neben der Umsatzsteuer behandelt das Amt auch die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Bei Interesse informieren die Finanzbeamten die Stadtbewohner über Änderungen.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • Steuererklärungen bearbeiten
  • Steuerrückzahlungen auszahlen
  • Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Nordrhein-Westfalen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Schwelm.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Schwelm

Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Freitag7.30 - 12.00 Uhr
Montag auch13.30 - 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Adresse

Finanzamt Schwelm (Nr. 5341)
Bahnhofplatz 6
58332 Schwelm

Postfach 340
58316 Schwelm

Telefon: 02336 803-0
Telefax: 0800 10092675341
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-schwelm

Bankverbindung des Finanzamtes Schwelm

BBk Hagen

IBAN: DE47 4500 0000 0045 0015 20
BIC: MARKDEF1450

Finanzamt Schwelm: Steuernummer und Steuer-ID

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Karriere im Finanzamt Schwelm

Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Schwelm und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Schwelm

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
AnforderungsrechtEs ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen.
NachprüfungsrechtEine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten.
StundungspflichtEs besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.
SäumnisrechtWerden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen.
PrüfungsrechtZudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung).
InformationspflichtWer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.

Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?

Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Infografik Finanzamt Schwelm

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Schwelm (Stand: 2023)

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