Finanzamt Tauberbischofsheim - Alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Steuerbehörde ist das Finanzamt Tauberbischofsheim für die Stadt Tauberbischofsheim und zum Teil für den Landkreis verantwortlich. Es ist ebenfalls für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 74744-97959. Die Steuerverwaltung ist eine der Hauptaufgaben der Behörde. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes.

Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und geben diese weiter.

Zu den weiteren Tätigkeitsbereichen gehört:

  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Bearbeitung der Steuererklärungen
  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger

Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Das Finanzamt in Tauberbischofsheim: Öffnungszeiten

Telefonische Sprechzeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Donnerstag9.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.30 Uhr
Freitag9.00 - 12.00 Uhr

Persönliche Erreichbarkeit Service Center:

WochentagÖffnungszeiten
Montag - Donnerstagnur nach Terminvereinbarung
Freitaggeschlossen

Adresse

Finanzamt Tauberbischofsheim (Nr. 2880)
Dr.-Burger-Str. 1
97941 Tauberbischofsheim

Postanschrift:
Finanzamt Tauberbischofsheim
97933 Tauberbischofsheim

Telefon: 09341 804-0
Telefax: 09341 804-244
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/fa_tauberbischofsheim

Bankverbindung des Finanzamtes Tauberbischofsheim

Deutsche Bundesbank Filiale Stuttgart

IBAN: DE 46 6000 0000 0062 0015 07
BIC: MARKDEF1600

Baden-Württembergische Bank Stuttgart

IBAN: DE73 6005 0101 7432 5001 64
BIC: SOLADEST600

Sparkasse Tauberfranken

IBAN: DE45 6735 2565 0000 0258 66
BIC: SOLADES1TBB

Finanzamt Tauberbischofsheim: Die Steuernummer und die Steuer-ID

Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Tauberbischofsheim

Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Tauberbischofsheim

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenZudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern.
SchätzungsrechtDie Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen.
AufbewahrungspflichtSämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses.
NachprüfungsrechtEs ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen.
StundungspflichtEine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
PrüfungsrechtMitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen.
InformationspflichtDas Finanzamt hat die Pflicht, Steuerpflichtige darüber zu informieren, wie sich bestimmte Investititonen steuerlich auswirken könnten.

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.

Infografik Finanzamt Tauberbischofsheim

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Tauberbischofsheim (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter