Das Finanzamt Trier

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Trier in 54290 Trier kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 54181-54459 wohnen, können sich bei Fragen auch an dieses Amt wenden. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer.

Dies umfasst nicht nur die Eintreibung, sondern auch die Festsetzung der Steuern. Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und geben diese weiter.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Trier fällt zudem:

  • die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
  • die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
  • die Bearbeitung der Steuererklärungen
  • die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Rheinland-Pfalz, ist der Dienstherr des Finanzamtes Trier.

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Öffnungszeiten vom Finanzamt Trier

Öffnungszeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitagnach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anschrift

Finanzamt Trier (Nr. 2742)
Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Telefon: 0651/93600
Telefax: 0651/936034900
E-Mail: Poststelle@fa-tr.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-trier.fin-rlp.de/startseite

Bankverbindung des Finanzamtes Trier

Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570

Finanzamt Trier: Die Steuernummer und die Steuer-ID

In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.

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Im Finanzamt in Trier Karriere machen

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Trier

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
AufbewahrungspflichtFinanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht.
SäumnisrechtWenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen.
SchätzungsrechtKommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
StundungspflichtEine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung.
PrüfungsrechtMitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen.
NachprüfungsrechtDass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens.
InformationspflichtSteuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden.
AnforderungsrechtDas Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern.

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.

Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.

Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Infografik Finanzamt Trier

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Trier (Stand: 2023)

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