Das Finanzamt Wilmersdorf

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Finanzamt Wilmersdorf ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Bewohner der Städte im Postleitzahlenbereich von 10707-14199 können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. Hierunter ist nicht nur die Eintreibung jener zu verstehen, sondern auch die steuerliche Festsetzung.

Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.

Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Wilmersdorf umfassen folgende Bereiche:

  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
  • Steuerrückzahlungen auszahlen
  • Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
  • Steuererklärungen bearbeiten

Dem örtlichen Finanzamt und aller seiner Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes übergestellt, im konkreten Fall handelt es sich hierbei um das Finanzministerium des Bundeslandes Berlin.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Wilmersdorf

Sprechzeiten Info-Zentrale:

WochentagÖffnungszeiten
Dienstag, Mittwoch8.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag12.00 - 18.00 Uhr
Montag und Freitaggeschlossen

Adresse

Finanzamt Wilmersdorf (Nr. 1124)
Albrecht-Achilles-Straße 61-64
10709 Berlin

Telefon: 030 9024-24 0
Telefax: 030 9024-24 900
E-Mail: poststelle@fa-wilmersdorf.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/wilmersdorf/

Bankverbindung des Finanzamtes Wilmersdorf

Berliner Sparkasse

IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX

Postbank Berlin

IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX

Finanzamt Wilmersdorf: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Wilmersdorf

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Wilmersdorf

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SäumnisrechtWer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht eine Strafzahlung.
NachprüfungsrechtEine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten.
AnforderungsrechtDas Finanzamt ist gegenüber den Bürgern in seinem Einzugsgebiet berechtigt, sie zur Abgabe einer Steuererklärung oder bestimmten Belegen im Rahmen einer Kontrolle aufzufordern.
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassenZudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern.
InformationspflichtJeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Infografik Finanzamt Wilmersdorf

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Wilmersdorf (Stand: 2023)

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