Die Abgeltungssteuer bei der Lebensversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Thema Lebensversicherung und Abgeltungssteuer beschäftigt die Anleger und führt gern zu Missverständnissen. Lebensversicherungen seien grundsätzlich begünstigt von der Abgeltungssteuer ausgenommen - dies ist die eine Lesart.

Oder sind bestimmte Bedingungen einzuhalten? Tatsächlich ist die klassische Lebensversicherung von der Abgeltungssteuer freigestellt, was aber keine Freistellung von der Einkommensteuer an sich bedeutet. Die Lebensversicherung ist damit nicht wirklich privilegiert. Hier folgen die Details.

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Die klassische Lebensversicherung und die Abgeltungssteuer

Lebensversicherungen werden als klassisch bezeichnet, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie haben eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren, eine Beitragszahldauer von 5 Jahren und eine Absicherung für den Todesfall von 60 %.

Der Auszahlungsbeginn darf erst nach dem 60., beziehungsweise nach dem 62. Lebensjahr (für Abschlüsse nach 31.12.2011) liegen. Diese Versicherungsform gilt als Altersvorsorge. Bis zum 1.1.2005 war sie steuerlich privilegiert und wurde regelmäßig steuerfrei ausgezahlt.

Abschlüsse nach dem 1.1.2005 werden hälftig mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, sind aber von der abgeltenden Besteuerung an der Quelle befreit.

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Wann greift die Abgeltungssteuer bei der Lebensversicherung?

Wird eine der oben genannten Bedingungen nicht eingehalten, erfolgt zum Beispiel eine Auszahlung vor dem Ablauf von 12 Jahren, kommt die Abgeltungssteuer zur Anwendung. Der gesamte Gewinn ist ihr zu unterwerfen. Ist die Versicherung zur Besicherung von Krediten abgeschlossen worden, wird ebenfalls an der Quelle besteuert.

Die Freistellung von der Quellensteuer ist keine Privilegierung der Lebensversicherung. Ursprünglich war diese Anlageform für die Quellenbesteuerung vorgesehen. Sie wäre wegen der hälftigen Besteuerung statt mit 25 % nur mit 12,5 % Quellensteuer belegt worden.

Dies wurde auf Protest von verschiedener Seite fallengelassen, um die Anlageform Lebensversicherung nicht ungerechtfertigt zu begünstigen.

Lebensversicherungen und Abgeltungssteuer im Überblick

Für die steuerliche Behandlung der Versicherung kommt es maßgeblich auf das Datum des Vertragsschlusses an. Wenn alle weiteren genannten Bedingungen gegeben sind, bleiben sie frei von Abgeltungssteuer:

  • bei Abschluss vor dem 1.1.2005 - Erträge sind steuerfrei
  • bei Abschluss bis zum 31.11.2011 - Erträge hälftig persönlich zu versteuern bei Auszahlung ab 60. Lebensjahr
  • bei Abschluss ab 1.1.2012 - Auszahlung ab 62. Lebensjahr


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)- Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

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