Mit dem Abgeltungssteuer-Rechner vorab richtig kalkulieren

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

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Mit der Abgeltungssteuer greift der Fiskus seit dem 1.1.2005 direkt an der Quelle auf Erträge aus Kapitalanlagen zu. Nicht nur Einkommensteuer entfällt auf die Kapitalerträge, sondern auch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Wenn kein Freistellungsauftrag möglich ist, werden damit 25 % plus an Steuerbeträgen auf das Anlagegeschäft einbehalten.

Spekulationsgeschäfte sind so auch immer unter dem Gesichtspunkt Quellensteuer zu betrachten. Mit einem Abgeltungssteuer-Rechner kann man die Steuer exakt vorherberechnen und die eigenen Geld-Geschäfte stets perfekt einschätzen.

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Die Abgeltungssteuer richtig berechnen

Die Bemessungsgrundlage der Abgeltungssteuer beträgt 25 %. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie bei Religionszugehörigkeit 8 %, beziehungsweise 9 % Kirchensteuer.

Die Zusatzwerte werden nicht einfach addiert, sondern sind Ermäßigungsbeträge, beziehungsweise müssen anteilig auf die 25 % berechnet werden. Für den Soli gilt etwa folgende Formel: (25 x 5,5)% + 25 % = 26,375 %.

Jedem Steuerpflichtigem steht ein Steuerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro, beziehungsweise 2.000 Euro (für Verheiratete) zu. Diese Steuerfreibeträge müssen mit einem Freistellungsaufrag bei dem Finanzinstitut geltend gemacht werden.

Wer es vergessen hat, einen solchen Antrag zu stellen, kann über die Steuererklärung möglicherweise zu viel gezahlte Steuer zurückholen. Auch Kinder haben jeweils einen Freibetrag.

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Kirchensteuer - jetzt auch Teil des automatisierten Verfahrens

Seit dem 1.1.2015 ist die Kirchensteuer Teil des automatisierten Verfahrens bei der Abgeltungssteuer. Sie wird jetzt durch die Finanzinstitute ohne weiteres Zutun des Steuerpflichtigen erfasst und von der Quelle abgeführt.

Abgeltungssteuer-Rechner - welche Sätze greifen?

Insgesamt ergeben sich folgende Bemessungsgrundlagen für die Abgeltungssteuer. Ein Abgeltungssteuer-Rechner legt diese bei der Berechnung zugrunde.

  • Steuerpflichtiger ohne Religionszugehörigkeit - Steuersatz 25 % plus Soli = 26,38 %.
  • Steuerpflichtiger mit Religionszugehörigkeit 8 % KiSt-Satz + Steuersatz 25 % plus Soli = 27,82 %
  • Steuerpflichtiger mit Religionszugehörigkeit 9 % KiSt-Satz + Steuersatz 25 % plus Soli = 27,99 %

Abgeltungssteuer-Rechner werden von verschiedenen Quellen im Internet angeboten. Sie sind einfach zu bedienen.

Einzugeben sind die Kapitalerträge vor Steuern, das Vorliegen eines möglichen Freistellungsauftrages und die Höhe der Kirchensteuer bei Religionszugehörigkeit.

Meist bieten die Rechner zusätzlich Informationsfelder zu den einzelnen Posten der Abgeltungssteuer. Diese helfen dem Laien, die Systematik zu verstehen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Abgeltungsteuer »

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