So funktioniert die Abgeltungssteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei dem Begriff Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Steuer, die in den vergangenen Jahren unterschiedlich im Sprachgebrauch bezeichnet wurde. Die sogenannte Zinsabschlagsteuer existiert in der förmlichen Gesetzgebung gar nicht, sondern hat sich als Ausdruck lediglich im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert - es wird heute von der Abgeltungssteuer gesprochen.

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Was ist die Abgeltungssteuer?

Da sich im Sprachgebrauch verschiedene Begriffe für ein und dieselbe Steuer eingeschlichen haben, hier die Definition: Die Abgeltungssteuer gehört zur Einkommensteuer, ist eine Quellensteuer und dient dazu, die Erträge von Kapitalanlagen (Zinsen) mit einer Abgabepflicht zu belegen.

Folgende offizielle Namen waren im Laufe der Zeit oder sind momentan für diese Form der Abgabe gebräuchlich:

Höhe der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Grundsätzlich beträgt die Steuer auf Kapitalerträge 25%. Da auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag involviert sind, ergibt sich teilweise eine abweichende Bemessungsgrundlage.

Kirchensteuer ist teilweise Abzugsbetrag bei der Kapitalertragssteuer, was sich in einer komplizierten Berechnungsformel niederschlägt. Im Ergebnis wird dem Steuerpflichtigen die Summe aus den folgenden Positionen abgegolten:

Abgeltungssteuer Kapitalerträgeohne KiSt8 % KiSt9 % KiSt
Kapitalertragssteuer25,00 %24,51 %24,45 %
Soli1,375 %1,348 %1,345 %
KiSt0 %1,961 %2,2 %

Im Ergebnis beträgt die Bemessungsgrundlage für:

  • den Steuerpflichtigen ohne KiSt: 26,375 Prozent
  • den Steuerpflichtigen mit 8% KiSt: 27,819 Prozent
  • den Steuerpflichtigen mit 9% KiSt: 27,995 Prozent

Wie hoch ist die Zinsabschlagsteuer?

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Werte, die durch die Steuerreform 2009 eingeführt wurden. Ausgeblendet sind die 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, die immer fällig werden.

Art des ErtragsSteuersatz
Zinsen aus Dividenden25 Prozent
Gewinne aus stillen Beteiligungen25 Prozent
Zinsen aus Kapitalanlagen25 Prozent (je nach Kapitalanlage)
Erträge aus Tafelgeschäften35 Prozent

Tafelgeschäfte sind sogenannte Zug-um-Zug-Bankgeschäfte, die direkt am Bankschalter vorgenommen werden. Der Kunde bzw. Investor tritt in diesem Fall nicht namentlich in Erscheinung, sondern bleibt anonym.

Die zugehörigen Wertpapiere werden nicht in einem Depot, sondern Zuhause deponiert. Der Staat möchte diese Form der Wertpapiergeschäfte eindämmen und wählt deshalb einen deutlich höheren Steuersatz als Abgabepflicht.

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Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei der Abgeltungssteuer?

Auch bei der Zinsabschlagsteuer gibt es einen Steuerfreibetrag. Dieser beträgt für Singles 1.000 Euro und für gemeinsam veranlagte Paare 2.000 Euro.

Schon an der Höhe des Steuerfreibetrags kann man seine enge Verwandtschaft mit dem Sparer-Pauschbetrag erkennen. Tatsächlich kann man den Freibetrag als genau diesen Pauschbetrag verwenden, der dann allerdings nicht noch einmal an anderer Stelle auftauchen darf.

Der einfachste Weg ist es, bei der Bank einen Antrag auf Nicht-Veranlagung bis zur Höhe des Pauschbetrags zu stellen. Dies bedeutet, das Geldhaus führt keine Besteuerung bis zu einem Zinssatz von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro durch, sondern führt erst für jeden weiteren Cent Abgaben ab.

Verschiedene Begriffe für die Abgeltungssteuer

Bevor zumeist von der Abgeltungssteuer die Rede war, gab es andere gebräuchliche Formulierungen für diese Art der Steuer auf Kapitalerträge. Dies ist ein Problem, denn durch zahlreiche Gesetzesänderungen im Laufe der letzten Jahre ist nicht ganz klar, was eigentlich gemeint ist, wenn über die Zinsabschlagsteuer und z.B. ihren Steuerfreibetrag gesprochen wird: Die Kapitalertragsteuer, die Abgeltungssteuer oder sogar eine andere Form der Abgabe?


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Abgeltungsteuer »

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