Das Gehalt als Berufskraftfahrer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Sie interessieren sich für detaillierte Informationen zum Gehalt als Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin? Dann erhalten Sie auf dieser Seite Einblick in die Gehaltsdaten von Berufskraftfahrern und -fahrerinnen, die wir un unserer eigenen Gehaltsdatenbank zusammenstellen konnten. Die Werte auf dieser Seite sind als Durchschnitt dargestellt.

Gehalt als Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin

Beruf Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin (LKW)
Monatliches Brutto 2.618,57€
Monatliches Netto 1.826,69€
Jährliches Brutto 31.422,82€
Jährliches Netto 17.446,93€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 1.914,78€
Jährliches Netto 17.605,54€

Monatliches Netto 2.083,44€
Jährliches Netto 18.693,68€

Monatliches Netto 1.914,78€
Jährliches Netto 17.605,54€

Monatliches Netto 1.665,59€
Jährliches Netto 16.916,18€

Monatliches Netto 1.623,59€
Jährliches Netto 16.868,71€

Durchschnittsgehälter nach Bundesländern

Bundesland Bruttogehalt in €
Hessen 2.569,85
Hamburg 2.671,43
Nordrhein Westfalen 2.597,31
Baden Württemberg 2.638,57
Schleswig Holstein 2.489,47
Bayern 2.603,16
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Durchschnittsgehälter nach Familienstand

Familienstand Bruttogehalt in €
Verheiratet 2.568,58
Alleinerziehend 2.547,12
gehaltsdifferenz

Durchschnittsgehälter nach Schulabschluss

Abschluss Bruttogehalt in €
kein Abschluss 2.408,43
Hauptschulabschluss 2.561,67
Mittlere Reife 2.574,15
Fachhochschulreife 2.700,00
Allgemeine Hochschulreife 3.250,50
Technik / Handwerk / EDV 2.451,10
Kfm. / Handel 1.768,75
Bachelor (Uni) 1.600,00
Diplom (FH) 3.350,00

Durchschnittsgehälter nach Geschlecht

Geschlecht Bruttogehalt in €
Männlich 2.549,88
Weiblich 2.548,52
gehaltsdifferenz

Durchschnittsgehälter nach Alter

Altersspanne in Jahren Bruttogehalt in €
18 - 20 3.500,00
21 - 25 2.159,76
26 - 30 2.465,38
31 - 40 2.615,72
41 - 50 2.579,41
51 - 60 2.533,38
61 - 70 2.522,74

Durchschnittsgehälter nach Berufserfahrung

Berufserfahrung in Jahren Bruttogehalt in €
< 1 2.453,79
1 - 2 2.467,10
2 - 5 2.461,08
5 - 10 2.763,17
10 - 20 2.568,60
20 - 30 2.638,35
> 30 2.722,88

Durchschnittsgehälter nach Position

Position im Unternehmen Bruttogehalt in €
Auszubildender 881,00
Angestellter 2.574,78
Bereichsleiter 2.932,00
Abteilungsleiter 3.450,00
Geschäftsführung (Angestellt) 2.400,00

Für den Beruf Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin ist in unserer Datenbank ein durchschnittliches Monatsgehalt von brutto 2.618,57€ hinterlegt. Der Stundenlohn beträgt im Durchschnitt also etwa 15,11€. Im Jahr können Berufskraftfahrer und -fahrerinnen demnach ca. 31.422,82€ durchschnittlich verdienen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Überblick Berufskraftfahrer
  2. Gehalt Nahverkehr und Fernverkehr
  3. Berufskraftfahrer Tarif
  4. Ausbildung als Berufskraftfahrer
  5. Berufskraftfahrer Ausbildung Gehalt
  6. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  7. Berufskraftfahrer Aufgaben
  8. Berufskraftfahrer Weiterbildung
  9. Verdienen Sie genug?

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Alles über den Berufskraftfahrer im Überblick

Unter einem Berufskraftfahrer ist eine Person zu verstehen, die auf eigene oder fremde Rechnung Personen oder Waren von einem Ort zum anderen befördert.

Es handelt sich dabei um einen klassischen Ausbildungsberuf, der auch unter der Bezeichnung Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) bekannt ist und für Kraftfahrer verwendet wird, die Personen befördern.

Grundsätzlich unterscheidet man Berufskraftfahrer im Nah- oder Fernverkehr. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausbildung, zu den notwendigen Grundqualifikationen beziehungsweise Vorgaben zu Weiterbildungen sind im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) festgehalten.

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Gehalt für Berufskraftfahrer im Nahverkehr bzw. Fernverkehr

Vergleicht man das Gehalt von Stellenangeboten für Berufskraftfahrer im Fernverkehr, so ist deutlich, dass ein Fahrer hier deutlich mehr verdient, als ein Kraftfahrer im Nahverkehr. Die Gehaltsspanne reicht im Fernverkehr von etwa 20.000 Euro brutto jährlich bis zu einem sehr guten Gehalt von jährlich circa 74.000 Euro.

Wer im Nahverkehr als Berufskraftfahrer tätig ist, kann zwar beim Mindestgehalt von etwa 24.000 Euro brutto pro Jahr mehr verdienen als im Fernverkehr, allerdings ist das maximale Gehalt mit nur knapp 49.000 Euro pro Jahr wesentlich geringer.

Es kommt beim Gehalt vor allem auf die Berufserfahrung an, aber auch das Bundesland, in dem das Unternehmen sitzt, spielt eine Rolle für die Höhe des Verdienstes.

Existiert ein Tarif beim Gehalt für Berufskraftfahrer?

Ob man als Berufskraftfahrer sein Gehalt auf Basis eines geltenden Tarifs erhält, hängt hauptsächlich davon ab, ob das Unternehmen, für das man tätig ist, sich an einen Tarifvertrag gebunden fühlt oder nicht.

Wer sich also bei einem Unternehmen um eine Anstellung als Berufskraftfahrer bewirbt, sollte vorher Informationen einholen, ob das Gehalt tariflich ist oder nicht.

Der Berufskraftfahrer: seine Ausbildung und das Gehalt

Wer in Deutschland sein Gehalt als Kraftfahrer verdienen möchte, sollte zumindest über einen Hauptschulabschluss verfügen. Dieser ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, erhöht aber die Aussicht auf einen Ausbildungsplatz.

Zudem ist man verpflichtet, eine dreijährige Ausbildung zu absolvieren, die in Form einer dualen Ausbildung stattfindet. Das bedeutet, dass man nicht nur in einem Ausbildungsbetrieb beschäftigt ist, sondern auch regelmäßig zur Berufsschule geht, wo man vor allem den theoretischen Lernstoff vermittelt bekommt.

Um als beruflicher Kraftfahrer Personen befördern zu dürfen, ist eine Ausbildung als Fachkraft im Fahrbetrieb vorgeschrieben. Sie unterscheidet sich von der des Berufskraftfahrers vor allem dadurch, dass zusätzlich die kaufmännischen Fähigkeiten erweitert werden. Vor allem Unternehmen des Öffentlichen Nahverkehrs bieten diese Ausbildung an.

Bei der Ausbildung zum Kraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb sind die vorgeschriebenen Altersgrenzen für die notwendigen Führerscheinklassen zu beachten. Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse B + E möchte, muss mindestens 17 Jahre alt sein, die Klassen C1 + E darf man erst besitzen, wenn man 18 Jahre alt ist. Für das Führen eines Reise- oder Omnibusses liegt das Mindestalter bei 21 Jahren.

Das Gehalt als Berufskraftfahrer in der Ausbildung

Während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer erhält man im 1. Ausbildungsjahr, je nach Unternehmen, ein Gehalt von durchschnittlich 550 Euro, im 2. Jahr steigt das Gehalt im Schnitt auf 650 Euro und im dritten und letzten Ausbildungsjahr darf man sich über ein Gehalt freuen, das durchschbnittlich bei 750 Euro liegt.

Berufskraftfahrer mit abgeschlossener Ausbildung werden auf Basis ihrer Berufserfahrung beziehungsweise ihres Alters bezahlt.

Junge Kraftfahrer unter 30 Jahren erhalten als durchschnittliches Gehalt zum Einstieg etwa 1.800 Euro brutto und später ungefähr 2.100 bis 2.200 Euro. Wer mehrjährige Erfahrung hat, muss durchschnittlich mit etwa 2.300 Euro Gehalt auskommen. Insgesamt gehören Berufskraftfahrer beim Gehalt nicht zu den Großverdienern.

Voraussetzungen für die Arbeit als Berufskraftfahrer

Welche Voraussetzungen jemand mitbringen muss, der als Berufskraftfahrer sein Gehalt verdient, ist im BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) geregelt.

Dieses besagt, dass derjenige, der als berufsmäßiger Kraftfahrer tätig sein will, folgende Grundqualifikationen mitbringen muss:

  • Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb beziehungsweise zum Berufskraftfahrer
  • Erwerb der notwendigen Grundqualifikation
  • Erfolgreiche Prüfung zur Grundqualifikation

Zudem findet man im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz Vorschriften, welche Lernfelder und entsprechenden Fähigkeiten ein Berufskraftfahrer besitzen muss, bevor er durch diese Tätigkeit sein Gehalt verdient. Dazu gehören:

  • Kenntnis über Sicherheitsregeln (im Bereich rationelles und verbrauchsoptimiertes Fahren)
  • Kenntnisse zur notwendigen Sicherheitsausstattung
  • Fähigkeiten zum Thema Sicherung von Ladung
  • Wissen zu sozialrechtlichen Rahmenbedingungen im Güterkraftverkehr
  • Kenntnisse zu Risiken des Straßenverkehrs sowie Arbeitsunfällen
  • Wissen zum Thema Gesundheit am Arbeitsplatz (z. B. Pausenregelungen, Sitz-Ergonomie)

Zudem ist vorgeschrieben, dass der Kraftfahrer Kenntnisse darüber besitzt, wie er in Notfällen richtig reagiert. Grundlegend sind darüber hinaus natürlich seine Fähigkeiten im Bereich des praktischen Fahrens, die laut Gesetz durch entsprechende Fahrprüfungen nachgewiesen werden müssen.

Da ein Berufskraftfahrer immer auch Kundenkontakt hat, sollte er zumindest Grundkenntnisse im Bereich der Marktgeschehnisse vorweisen können und das positive Image seines Unternehmens oder seines eigenen Geschäfts durch angemessenes Fahrverhalten pflegen.

Aufgaben als Berufskraftfahrer

Der Kraftfahrer verdient sein Gehalt in zwei Bereichen: entweder befördert er Waren hin und her oder er bringt Personen von Ort zu Ort. Zu seinen Aufgaben gehört es also, einen Lkw zum jeweiligen Zielort zu fahren und dort zu be- oder entladen.

Während des Transportes trägt der Berufskraftfahrer die Verantwortung für sein Fahrzeug und die Ladung.

Ist er als Personenbeförderer unterwegs, muss er sich beispielsweise mit den technischen Gegebenheiten eines Reisebusses auskennen, darf den Kontakt zu anderen Personen nicht scheuen und hat vor allem die Aufgabe, von der Aufnahme der Fahrgäste bis zum Erreichen des Zielortes für die Sicherheit seiner Gäste zu sorgen.

Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Seit dem Jahr 2006 gibt es spezielle Vorschriften bezüglich der Weiterbildung für professionelle Kraftfahrer. Wer seine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE vor dem 10. September 2009 bekommen hat, ist seit dem 10. September 2014 verpflichtet, an einer 35 Stunden umfassenden Weiterbildung teilzunehmen.

Er kann zwischen verschiedenen Inhalten wählen muss aber alle drei Grundkenntnisbereiche abdecken, also:

  1. Verbessern des rationellen Fahrverhaltens (auf Basis geltender Sicherheitsregeln)
  2. Anwendung von Vorschriften
  3. Gesundheit, Umwelt- bzw. Verkehrssicherheit, Dienstleistungen sowie Logistik

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Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Berufskraftfahrer/in »
  2. Bundesministerium der Justiz: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) »
  3. Bundesministerium der Justiz: Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV) »

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