Als Datenerfasser können auch ungelernte Kräfte arbeiten. Das Gehalt kann jedoch durch den Abschluss einer Ausbildung gesteigert werden.
Brutto Gehalt als Datenerfasser
Beruf | Datenerfasser/ Datenerfasserin | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 1.981,10€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 1.454,05€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 23.773,20€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 13.409,20€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
Als Datenerfasser verdient man im Schnitt monatlich ein Gehalt von 1.981,10€ brutto. Datenerfasser verdienen demnach im Jahr durchschnittlich 23.773,20€ brutto mit 11,43€ Stundenlohn.
Inhaltsverzeichnis:
- Über das Berufsbild Datenerfasser
- Aufgaben als Datenerfasser
- Arbeitsplatz als Datenerfasser
- Einstiegsgehalt als Datenerfasser
- Gehalt mit Berufserfahrung
- Weiterbildung als Datenerfasser
- Gehalt als Datenerfasser vergleichen
Über das Berufsbild Datenerfasser
Datenerfasser sind für die Erfassung von Daten in Betrieben der unterschiedlichsten Branchen zuständig. Es handelt sich daher vorwiegend um eine sitzende Tätigkeit vor Monitoren.
Eine spezielle Ausbildung hierfür ist weder vorgesehen noch gesetzlich vorgeschrieben. In den meisten Fällen jedoch handelt es bei den Personenkreisen, die den Beruf des Datenerfassers ausüben, um gelernte Kaufleute aus dem Bürobereich.
Die Aufgaben als Datenerfasser
In der Regel muss man als Datenerfasser bzw. Datenerfasserin Informationen, die bereits in einer gewissen Form vorstrukturiert sind, in das EDV-System des arbeitgebenden Unternehmens einpflegen. Dabei kann es sich um die verschiedensten Daten handeln, was dieser Tätigkeit ein höheres Maß an Abwechslung verleiht.
So kann es sein, dass man an manchen Arbeitstagen Lagerbestände einpflegen muss, während man an anderen Tagen die Ergebnisse von statistischen Erhebungen in die Datenerfassung speist.
Ein besonderes Maß an Verantwortung, Umsicht und Genauigkeit erfordert die Aufgabe, geforderte Informationen selbständig zu recherchieren. Hierfür, wie auch für die anderen Aufgaben, sind der sichere Umgang mit dem Computer und Tabellen Voraussetzung.
Jetzt kostenlos Informieren.
Wo findet man als Datenerfasser einen Arbeitsplatz?
Als Datenerfasser kann man überall dort arbeiten, wo Unternehmen die Datenauswertung als Hauptaufgabe ansehen oder deren Hauptbeschäftigung die Verwaltung von großen Datenbeständen ist.
Dazu zählen Firmen mit einem großen Lager, mit einem großen Kundenstamm und zahlreichen Handelsaktionen.
Das Einstiegsgehalt als Datenerfasser
In das Gehalt als Datenerfasser fließen verschiedene individuelle Punkte mit ein, beispielsweise der Standort des Unternehmens sowie der Betrieb an sich.
Grob gesagt kann ein Datenerfasser mit einem Gehalt von durchschnittlich 1.700 Euro brutto im Monat als Einstiegsgehalt rechnen.
Das spätere Gehalt mit Berufserfahrung als Datenerfasser
Im Schnitt lässt sich mit gesammelter Berufspraxis ein Einkommen von 2.800 Euro brutto im Monat erzielen.
Mit weiter anwachsender beruflichen Praxis und einer fortlaufenden Erweiterung der Kompetenzbereiche ist es jedoch möglich, dieses Gehalt zu übersteigen.
Welche Weiterbildung ist als Datenerfasser möglich?
Wer sich in der Kommunikations- bzw. Marketingbranche wohlfühlt, kann eine klassische Ausbildung auf diesem Gebiet machen. Hier bieten sich zum Beispiel die Ausbildungen als Fachangestellter für Bürokommunikation, Kaufmann für Bürokommunikation oder als Kaufmann für Dialogmarketing an.
Mit einer Weiterbildung bzw. einem Aufbaustudium lässt sich das Gehalt zusätzlich weiter steigern. Wer sich zum Beispiel über ein Studium im Bereich Kommunikation oder Marketing weiterbildet, hat gute Chancen in Gehaltsverhandlungen.
Verdienen Sie als Datenerfasser genug?
Einzelnachweise
- Bundesagentur für Arbeit: Datenerfasser/in ➞
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.