Das Gehalt als Fußpflegerin

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Brutto Gehalt als Fußpflegerin

Beruf Fußpfleger/ Fußpflegerin
Monatliches Brutto 1.738,13€
Monatliches Netto 1.308,52€
Jährliches Brutto 20.857,57€
Jährliches Netto 11.785,22€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 1.373,52€
Jährliches Netto 11.933,27€

Monatliches Netto 1.383,18€
Jährliches Netto 12.810,07€

Monatliches Netto 1.373,52€
Jährliches Netto 11.933,27€

Monatliches Netto 1.246,69€
Jährliches Netto 11.366,93€

Monatliches Netto 1.223,35€
Jährliches Netto 11.319,45€

Unsere Gehaltsdatenbank enthält Informationen zum durchschnittlichen Gehalt als Fußpflegerin. Dieses liegt monatlich bei 1.738,13€ brutto bzw. im Jahr bei 20.857,57€ brutto mit einem Stundenlohn von durchschnittlich 10,03€.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Der Beruf Fußpflegerin
  2. Fußpflegerin und Podologie
  3. Gehalt als kosmetische Fußpflegerin
  4. Weiterbildungsmöglichkeiten als Fußpflegerin
  5. Verdienen Sie als Fußpflegerin genug?

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Der Beruf Fußpflegerin

Die Fußpflegerin ist die Fachfrau für alle Belange der Füße und trägt damit entscheidend zum Wohlbefinden ihrer Patienten bei. In diesem Beruf darf man keine Berührungsängste haben, da man in unmittelbarem Kontakt mit den Kunden steht.

Als Fußpflegerin hat man ein breites Aufgabenspektrum. Es geht nicht nur darum, die Füße zu verschönern, sondern auch darum, Abhilfe bei Problemen zu schaffen, die zum Beispiel durch das Tragen von zu engen Schuhen oder aus anderen Gründen, wie zum Beispiel einer Diabeteserkrankung, entstanden sind.

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Fußpflegerin und Podologie

Die Fußpflegerin übernimmt zumeist die kosmetische Fußpflege und nicht die medizinische Fußpflege. Die medizinische Fußpflege ist die Podologie. In diesem Bereich wird über einen Ausbildungsberuf ausgebildet.

Die Ausbildung zur Fußpflegerin ist nicht geregelt wie die klassischen dreijährigen dualen Ausbildungen. Um diesen Beruf ausüben zu können, muss man an Lehrgängen an bestimmten Fachschulen teilnehmen. Diese findet in der Regel per Fernunterricht statt. Nur die Abschlussprüfung findet in der Schule direkt statt.

Zwar gibt es hier keine direkten Beschränkungen, dennoch wird von Lehrgangsanbietern ein mittlerer Schulabschluss als Voraussetzung genannt.

Diese Ausbildung kann in kurzer Zeit innerhalb von wenigen Wochen absolviert werden. Allerdings fallen hierfür Kosten an, die von der angehenden Podologin selbst zu tragen sind. Diese Kosten umfassen Kursgebühren, Lehrbücher, Prüfungszertifikate, diverse Kurse zu Massage- und Pflegetechniken, usw.

Das Gehalt als kosmetische Fußpflegerin

Die Größe der Praxis oder Klinik und der Unternehmensstandort sind nur einige Faktoren, die das Gehalt als Fußpflegerin beeinflussen. Auch eine Selbstständigkeit kann sich anders auf das Gehalt auswirken als die Anstellung an einer Klinik.

Das Einstiegsgehalt als angestellte kosmetische Fußpflegerin liegt im Durchschnitt bei circa 2.000 Euro brutto pro Monat. Zumeist steigt das Einkommen analog zur Berufserfahrung an. Auch absolvierte Weiterbildungen können das monatliche Gehalt durchaus positiv beeinflussen.

Wer sich gar selbstständig macht, hat sein Einkommen bis zu einem gewissen Grad selbst in der Hand und kann es mehr oder weniger durch seinen Einsatz mitbestimmen. Durchschnittlich kann die Fußpflegerin mit einem Gehalt in Höhe von 2.500 Euro brutto pro Monat ausgehen.

Weiterbildungsmöglichkeiten als Fußpflegerin

In der Fußpflege sind einige Weiterbildungen möglich, beispielsweise um sich auf die Behandlung bestimmter Fußerkrankungen oder auf bestimmte Massagetechniken zu spezialisieren.

Aber auch kosmetische Weiterbildungen sind denkbar, wenn man selbständig tätig ist und sein Angebot erweitern möchte.

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Einzelnachweise


  1. Bundesagentur für Arbeit: Podologe/Podologin

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