Gehaltsverhandlung - Mit Kündigung drohen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In einer Gehaltsverhandlung scheint die Ausgangsposition oft klar zu sein: Man arbeitet bereits geraume Zeit für den Arbeitgeber, ist eine kompetente Fachkraft, bringt gute Leistungen und ist scheinbar unentbehrlich.

Um die eigenen Forderungen durchzudrücken, greifen viele Menschen in dieser Situation zu einer gewagten Strategie und entscheiden sich dafür, mit einer Kündigung zu drohen. Dies kann praktisch allerdings am eigentlichen Ziel vorbei gehen.

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Darf man in einer Gehaltsverhandlung mit Kündigung drohen?

Die eigentliche Antwort lautet, dass man niemals mit einer Kündigung drohen darf. Letztlich handelt es sich um ein Ultimatum, auf die sich der andere nicht einlassen kann. Experten raten deshalb von diesem Schritt ab.

Die einzige Ausnahme: Wer ausreichend attraktive Alternativen hat und auch objektiv in seinem Job unterbezahlt wird, kann als letztes Argument mit einer Kündigung drohen. Aber hier muss derjenige dazu bereit sein, dann tatsächlich nicht nur mit einer Kündigung zu drohen, sondern diesen Schritt auch zu machen.

Warum ist die Drohung mit Kündigung keine gute Idee?

Wer eine entsprechende Drohung ausspricht, kann eigentlich nicht gewinnen. Wird die Drohung abgelehnt, sitzt man auf dem kürzeren Ast. Man muss entweder kündigen und den Chef nach der Drohung um ein Empfehlungsschreiben bitten. Oder man muss bleiben und hat seine Verhandlungsposition für das nächste Mal nachhaltig geschädigt.

Setzt man sich durch, so hat man trotzdem eine schlechte Arbeitsatmosphäre für die Zukunft. Eine Kündigungsdrohung wird vom Chef selten vergessen. Künftige Anliegen des Arbeitnehmers werden zumeist negativ beschieden.

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Wie reagiert ein Chef auf eine Kündigungsdrohung?

Tatsächlich haben Vorgesetzte, da sie häufig in einer Gehaltsverhandlung mit der Androhung konfrontiert werden, dass man eben zur Konkurrenz gehe und in diesem Betrieb kündige, eine sehr einfache Antwort gefunden: Da sich der Arbeitnehmer offenbar nicht mehr im Unternehmen wohl fühle, sei es das Beste, wenn er tatsächlich ginge.

Psychologisch ist dies für viele Arbeitnehmer fatal: Der Chef hat in der Gehaltsverhandlung nicht nur die Drohung abgeschmettert, sondern faktisch eine Kündigung nahegelegt.

Die Regel für Drohungen in einer Gehaltsverhandlung ist eigentlich ganz einfach: Solche Drohungen sind immer dann akzeptabel, wenn man sie auch selbst hinnehmen würde - und dies ist niemals.

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Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Mindestlohngesetz
  2. Statistisches Bundesamt (Destatis): Verdienste auf einen Blick

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