Wann muss die Gehaltszahlung auf dem Konto sein?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In Zeiten, in denen so mancher Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, ist es auch um die Zahlungsmoral nicht immer bestens bestellt. Sowohl was die Betriebskunden als auch die Gehaltszahlung an die eigenen Mitarbeiter angeht.

Da stellen sich viele Arbeitnehmer völlig zurecht die Frage: Wann muss die Gehaltszahlung eigentlich auf meinem Konto eingegangen sein?

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Häufige Regelungen zum Zeitpunkt der Gehaltszahlung

In der Regel geht die Gehaltszahlung am Monatsende auf dem Konto des Angestellten ein. Doch es gibt auch viele Abweichungen von dieser Daumenregel.

Entscheidend ist, wie die genauen Regelungen im jeweiligen Arbeitsvertrag lauten. Häufige Regelungen beinhalten auch den 1. eines jeden Monats oder den 15. als fixes Datum für den Zahlungseingang.

Verschiedene weitere Faktoren können aber ebenfalls Einfluss auf den bestimmungsgemäßen Termin für die Gehaltszahlung aufs Konto haben. Darunter gehören zum Beispiel die folgenden Faktoren:

Wenn der jeweils vereinbarte Zahlungstermin auf einen Feiertag fällt, muss der Arbeitgeber die Summe vor diesem Termin aufs Konto überwiesen haben. Eine Verzögerung auf die Zeit nach dem Feiertag ist normalerweise nicht rechtens.

Wofür der Arbeitgeber allerdings nicht haftbar zu machen ist, ist der Fall, wenn das eigene Geldinstitut die Gehaltszahlung erst verspätet bucht.

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Wann muss das Gehalt gezahlt werden, wenn nichts im Vertrag steht?

Ohne konkrete Regelung im Arbeitsvertrag kommen die Bestimmungen des § 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Tragen. Demgemäß müsste das Entgelt spätestens am 1. des Folgemonats aufs Konto überwiesen sein, anderenfalls befände sich der Arbeitgeber bereits in Zahlungsverzug.

Wenig bekannt ist wohl, dass das Arbeitsentgelt eine Holschuld darstellt. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer das Entgelt beim Arbeitgeber holen muss - und nicht umgekehrt.

Dennoch ist die pünktliche Überweisung seitens des Arbeitgebers wiederum seine Verpflichtung. Daraus entstehen Ansprüche des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

Vorleistung des Arbeitnehmers

Man sollte sich als Arbeitnehmer bewusst sein, dass man das Gehalt erst nach Leistung seiner Arbeit erhält.

Man geht gegenüber dem Arbeitgeber also in Vorleistung, wodurch sich nicht nur die gesetzliche Pflicht zum rechtzeitigen Zahlungseingang ergibt, sondern auch eine moralische.

Diese Verhältnisse kehren sich allerdings um, wenn man mit dem Arbeitgeber eine andere Regelung, zum Beispiel eine Vorauszahlung oder eine Teil-Vorauszahlung vereinbart.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 614 Fälligkeit der Vergütung »

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