Das Gehalt als Hauptkommissar

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Hauptkommissar ist die Amtsbezeichnung eines Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst bei der deutschen Polizei. Hauptkommissare nehmen direkte oder indirekte Führungsaufgaben wahr. Dabei leiten sie Einsätze und sind für die Protokollierung der Fälle sowie für die Vorbereitung und Koordination von Ermittlungen und Einsätzen zuständig.

Brutto Gehalt als Hauptkommissar

Beruf Hauptkommissar/ Hauptkommissarin
Monatliches Brutto 4.882,59€
Monatliches Netto 3.051,19€
Jährliches Brutto 58.591,03€
Jährliches Netto 33.051,60€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 3.167,69€
Jährliches Netto 33.201,85€

Monatliches Netto 3.509,36€
Jährliches Netto 34.727,52€

Monatliches Netto 3.167,69€
Jährliches Netto 33.201,85€

Monatliches Netto 2.720,61€
Jährliches Netto 32.548,48€

Monatliches Netto 2.678,61€
Jährliches Netto 32.503,48€

Das Gehalt als Hauptkommissar wird durch das Bundesbesoldungsgesetz für Beamte geregelt. Im Durchschnitt gibt es 4.882,59€ im Monat, 28,17€ in der Stunde und 58.591,03€ im Jahr.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Brutto Netto Gehalt Hauptkommissar
  2. Aufgaben Hauptkommissar
  3. Ausbildung zum Hauptkommissar
  4. Weitere Gehälter vergleichen

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Gehalt als Hauptkommissar nach Besoldungstabelle

Als Hauptkommissar ist man Beamter und erhält entsprechend der Bundesbesoldungstabelle einen Sold. Im Ruhestand erhält ein ehemaliger Hauptkommissar eine Pension.

In der Regel werden Polizeihauptkommissare in die Besoldungsgruppe A11 oder A12 eingeteilt. In regelmäßigen Abständen steigen Beamte innerhalb der Besoldungsgruppe in eine höhere Gehaltsstufe auf.

In den Besoldungsgruppen A11 und A12 gibt es je nach Stufe folgendes Gehalt:

StufeA11A12
Stufe 13.588,03 Euro3.846,87 Euro
Stufe 23.790,06 Euro4.085,89 Euro
Stufe 33.990,79 Euro4.326,23 Euro
Stufe 44.192,84 Euro4.565,24 Euro
Stufe 54.331,49 Euro4.731,64 Euro
Stufe 64.470,16 Euro4.895,38 Euro
Stufe 74.608,82 Euro5.060,46 Euro
Stufe 84.747,51 Euro5.228,18 Euro

Vorteile als Beamter

Neben dem sicher geregelten Gehalt können Hauptkommissare mit folgenden Vorteilen der Verbeamtung rechnen:

Aufgaben als Hauptkommissar

Hauptkommissare können als Polizeihauptkommissar oder Kriminalhauptkommissar tätig sein. Zu den typischen Aufgabenbereichen als Polizeihauptkommissar zählen:

  • Ausbildung und Schulung von Polizisten
  • Dienstgruppenleitung
  • Sachbearbeitung von Fällen
  • Leitung von Polizeidienststellen

Ausbildung zum Hauptkommissar

Polizeianwärter durchlaufen eine dreijährige Ausbildung. Diese findet in Form eines dualen Studiums an einer Polizeihochschule statt.

Der Unterschied zu einem normalen dualen Studium besteht darin, dass man hier nicht zwischen Theorie und Praxis wechselt, sondern zwei komplette Jahre an der Polizeihochschule verbringt und zusätzlich zwischendurch zwei halbjährliche Praktika in Polizeidienststellen absolviert.

Ausbildungsgehalt als Hauptkommissar

In der Ausbildung werden die sogenannten Anwärterbezüge gezahlt, die derzeit bei ca. 1.300 Euro brutto im Monat liegen.

Anschließend steigt man als Polizeikommissar in der Besoldungsgruppe A9 ein. Das Gehalt liegt zum Berufseinstieg bei ca. 3.000 Euro. Der Aufstieg zum Polizeihauptkommissar und somit in die Besoldungsgruppen A11 und A12 erfolgt erst nach einigen Jahren Berufserfahrung.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Für den gehobenen Dienst der Polizei sind vor allem Abiturienten gefragt. Das Abitur ermöglicht den Direkteinstieg in das Bachelorstudium. Allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen für das Polizeistudium auch je nach Bundesland.

In Baden-Württemberg reicht das Abitur nicht aus, dort muss man vor dem Studium erst eine polizeiliche Grundausbildung durchlaufen.

Weitere Voraussetzungen zur Ausbildung zum Hauptkommissar sind folgende:

  • Alter zwischen 26 und 32 Jahren
  • Mindestgröße von 1,60 bis 1,70 Meter
  • Schwimmnachweis ('Freischwimmer' oder 'Bronze')
  • Sehtest
  • Körperliche Fitness
  • Keine chronischen Krankheiten oder behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörungen
  • Eid auf das Grundgesetz
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Erfolgreiche Teilnahme an Aufnahmetests

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Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit: Polizeivollzugsbeamt(er/in) (geh. Dienst)
  2. Bundesministerium der Justiz: Bundesbesoldungsgesetz

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