Das Gehalt als Nachrichtensprecher

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Brutto Gehalt als Nachrichtensprecher

BerufNachrichtensprecher/ Nachrichtensprecher
Monatliches Bruttogehalt3.977,50€
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* Dieser Wert bezieht sich auf das durchschnittliche Bruttogehalt, der mithilfe unserer Gehaltsdatenbank ermittelt wurde. Das Gehalt kann je nach Sender und Reichweite variieren.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Der Beruf Nachrichtensprecher
  2. Ausbildung als Nachrichtensprecher
  3. Voraussetzungen für Nachrichtensprecher
  4. Einstiegsgehalt als Nachrichtensprecher
  5. Die späteren Gehälter
  6. Verdienen Sie als Nachrichtensprecher genug?

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Der Beruf Nachrichtensprecher

Der Beruf des Nachrichtensprechers gehört zu einer ganz besonderen Art von Berufen. Man erlangt schließlich in gewissem Umfang Popularität und Bekanntheit.

Als Nachrichtensprecher muss man in der Regel eine einschlägige journalistische Ausbildung mit entsprechend hoher Qualifikation nachweisen können. Dazu gehört in den meisten Fällen auch eine sehr umfangreiche Sprachausbildung.

Um als Nachrichtensprecher Karriere beim Radio oder Fernsehen machen zu können, müssen die Bewerber außerdem zielstrebig und stressresistent sein.

Während man früher zwischen dem Nachrichtensprecher und dem Nachrichtenredakteur klar unterschied, vermengen sich diese Tätigkeitsfeder heutzutage mehr und mehr, denn vielfach ist der Nachrichtensprecher an Konzept und Inhalt einer Sendung beteiligt.

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Welche Ausbildung hat ein Nachrichtensprecher?

Beim Beruf des Nachrichtensprechers handelt es sich nicht um einen klassischen Ausbildungsberuf. Fast ausnahmslos handelt es sich hierbei um Menschen, die über einer Ausbildung beziehungsweise ein Studium den Beruf des Journalisten erlernt haben und schon einige Zeit Erfahrung darin haben.

Es ist gelegentlich auch manch talentiertem Quereinsteiger möglich Fuß als Nachrichtensprecher zu fassen.

Wer allerdings im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Fuß fassen möchte, benötigt in jedem Fall ein abgeschlossenes Studium an einer Universität, zum Beispiel in einer geisteswissenschaftlichen Fachrichtung. Daneben werden weitere hohe Anforderungen an die Kandidaten gestellt.

Voraussetzungen für Nachrichtensprecher

Voraussetzungen, die ein Nachrichtensprecher im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfüllen muss, sind folgende:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium
  • eine für das Mikrofon geeignete Stimme
  • das kompetente Aussprechen nach gemäßigter Standardlautung entsprechend der Vorgaben des Aussprachedudens
  • das neutrale und verständliche Vorlesen von Texten unabhängig von Themengebiet und -inhalt
  • glaubwürdiges Auftreten
  • umfassende Allgemeinbildung
  • im Fernsehen: telegenes Erscheinungsbild
  • Souveränität

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt als Nachrichtensprecher?

Mit welchem Gehalt man als Nachrichtensprecher beginnt, ist nicht klar zu definieren. Es kommt unter anderem auf die Größe des TV- oder Hörfunksenders an und die Öffentlichkeit erfährt die tatsächlichen Summen in der Regel eher selten. Sie werden daher meist von Fachleuten geschätzt.

Zu Berufsbeginn ist das Gehalt vergleichsweise gering. Das Einstiegsgehalt liegt durchschnittlich bei 3.700 Euro brutto im Monat.

Die späteren Gehälter fallen deutlich höher aus

Wer sich in diesem Beruf etablieren konnte, dem winken auch in Deutschland sehr gute Einkünfte. Allerdings noch nicht ganz in der Höhe, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist. Dort können die monatlichen Gehälter an der Millionengrenze kratzen.

Wie auch in allen anderen Berufen zahlt sich auch für den Nachrichtensprecher berufliche Erfahrung aus. Dafür sind ständige Weiterbildung, Interesse am aktuellen Weltgeschehen sowie ein integrer Lebenswandel wichtig, insbesondere dann, wenn man einem breiten Publikum durch eine Nachrichtensendung im Fernsehen bekannt ist.

Wer sich durch besonders hohes sprachliches und journalistisches Geschick hervortut und Lehren aus seinem Berufsalltag zieht und umsetzt, kann Karriere machen und entsprechend ein höheres Gehalt bis zu 50.000 Euro monatlich und mehr erzielen können.

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Einzelnachweise

  1. Bundesagentur für Arbeit: Hörfunk- und Fernsehsprecher/in

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