Pfarrer oder (evangelische) Pfarrerinnen sind Geistliche, die im Dienst der Kirche stehen. Sie übernehmen unter anderem die seelsorgerische Betreuung ihrer Gemeinde und sind für die Leitung der Gottesdienste verantwortlich. Ein Pfarrer ist fest und unbefristet bei einer Gemeinde angestellt.
Bevor ein Pfarrer das Pfarramt bekleiden kann, muss er ein anspruchsvolles Studium mit einer anschließenden Ausbildung absolvieren.
Brutto Gehalt als Pfarrer
Beruf | Pfarrer/ Pfarrerin | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 4.620,03€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 2.917,46€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 55.440,39€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 31.318,52€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
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Ein Pfarrer verdient durchschnittlich im Jahr brutto 55.440,39€, im Monat 4.620,03€ und in der Stunde 27,34€. Sein Gehalt wird nach dem Pfarrerbesoldungsgesetz fetsgelegt
Inhaltsverzeichnis:
- Gehalt als Pfarrer
- Aufgaben eines Pfarrers
- Ausbildung zum Pfarrer
- Pfarrer Weiterbildungsmöglichkeiten
- Weitere Gehälter vergleichen
Gehalt als Pfarrer nach Pfarrerbesoldungsgesetz
Das Einkommen von Pfarrerinnen und Pfarrern wird im Pfarrerbesoldungsgesetz fetsgelegt. Das Gehalt bzw. die Besoldung erfolgt, wie bei Beamten, nach einem einheitlichen Tarifvertrag. Die Rechte und Pflichten von Pfarrern orientieren sich am staatlichen Beamtenrecht.
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe. Innerhalb dieser Gruppe können höhere Stufen erreicht werden. Die Tarifverträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Berufsanfänger im Pfarrdienst steigen in der Regel in die Besoldungsgruppe A13 ein. Das Gehalt liegt hier je nach Stufe zwischen 4.511,11 und 5.799,96 Euro brutto im Monat.
Danach können, je nach Pfarramtszeit und der Größe der Gemeinde, höhere Besoldungsgruppen erreicht werden. Das Durschnittsgehalt von Pfarrern entspricht der Besoldungsgruppe A14 und liegt somit zwischen 4.639,19 und 6.308,41 Euro brutto im Monat.
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Aufgaben eines Pfarrers
Die Aufgaben als Pfarrer oder Pfarrerin umfassen nebem dem Planen und Abhalten von Gottesdienten verwaltungstechnische Aufgaben und Amtshandlungen. Dazu kommt das Unterrichten in Schulen oder in der Gemeinde zu geben. Darüber hinaus ist ein Pfarrer für die Seelsorge der Gemeinde zuständig.
Die Aufgabenbereiche des Pfarrers auf einen Blick:
- Vorbereitung und Leitung von Gottesdiensten
- Trauungen, Traugespräche
- seelsorgerische Hausbesuche (Krankenbesuche, Lebens- und Eheberatung, Trauergespräche)
- Sterbebegleitung
- Beerdigungen
- Taufen, Konfirmations- und Kommunionsgottesdienste
- Unterricht (z. B. Konfirmanden- bzw. Kommunionsunterricht)
- Organisation der Pfarrei (Personalverwaltung, Haushaltsplanung)
- Umsetzung von Gemeindeveranstaltungen
Ausbildung zum Pfarrer
Um Pfarrer zu werden, sind folgende Teilschritte notwendig:
- Theologiestudium: ca. 9 Semester
- Vikariat / Referendariat: ca. 2,5 Jahre
- Probedienst: 2 Jahre
- Ordination: 3 Monate
Die Ausbildung zum Pfarrer setzt ein Theologiestudium voraus. Das Studium gilt als umfangreich und anspruchsvoll, da es unter anderem drei Fremdsprachen (Latein, Hebräisch und Altgriechisch) beinhaltet. Am Ende des Studiums wird eine Prüfung in Form des ersten kirchlichen Examens abgelegt.
Im Anschluss an die akademische Laufbahn folgt eine zweijährige Ausbildung, die in Form des Vikariats abgeschlossen werden muss. Das Vikariat ist von der Bedeutung her gleichzusetzen mit dem Referendariat, das Lehrer absolvieren. Am Ende des Vikariats muss das zweite kirchliche Examen bestanden werden.
Erst wenn das Vikariat erfolgreich beendet wurde, kann das Pfarramt mit dem Probedienst aufgenommen werden. Nach der Probezeit erfolgt die Ordination. Dabei wird ein Pfarrer offiziell zum geistlichen Amt gesegnet und sein Pfarrdienstverhältnis wird auf Lebenszeit abgesichert.
Weiterbildungsmöglichkeiten als Pfarrer
Nach Abschluss des langjährigen Werdegangs zum Pfarrer kann ein Doktortitel in der Theologie erlangt werden. Pfarrer oder Pfarrerinnen können anschließend als Professoren oder Lehrbeauftrage an Universitäten tätig werden. Ein weiterführendes Lehramtsstudium befähigt außerdem zur Tätigkeit als Relgionslehrer an Schulen.
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Einzelnachweise & Quellen
- Fachinformationssystem Kirchenrecht: Pfarrerbesoldungsgesetz →
- Bundesagentur für Arbeit: Evangelische/r Pfarrer/in →
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