Kinderfreibetrag eintragen lassen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jedes Jahr +9.312 Euro Kinderfreibetrag!

Eltern müssen den Kinderfreibetrag einmalig über den 'Antrag auf Lohnsteuerermäßigung' beantragen. Nach der Beantragung des Kinderfreibetrages führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch. Den Kinderfreibetrag kann man nicht gleichzeitig mit dem Kindergeld beanspruchen.

Für die meisten Familien ist es steuerlicher günstiger, sich das Kindergeld auszahlen zu lassen.

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Kinderfreibetrag eintragen

Hier bekommen Sie das Formular, welches Sie beim Finanzamt abgeben müssen, um einen Kinderfreibetrag zu beantragen.
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Zum Formular PDF Download

Der Kinderfreibetrag kann nicht im Voraus geltend gemacht werden. Er wird in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen und bei der Steuererklärung berücksichtigt. Den Kinderfreibetrag selbst eintragen kann man nicht. Seit 2011 lässt man den Freibetrag im Finanzamt eintragen. Wer dies zum ersten Mal erledigt, wählt hierfür das Formular Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

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Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

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Kinderfreibetrag in der Steuererklärung

Ist der Kinderfreibetrag einmal eingetragen, führt das Finanzamt bei jeder Steuererklärung automatisch die Günstigerprüfung durch. Durch sie ermittelt das Finanzamt, ob sich für den Steuerzahler der Kinderfreibetrag günstiger auswirkt oder das Kindergeld. Beides gleichzeitig kann allerdings nicht in Anspruch genommen werden.

Bei späteren Änderungen sollte ein entsprechender Antrag auf Änderung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Das Finanzamt geht bei der Günstigerprüfung grundsätzlich davon aus, dass das Kindergeld beantragt worden ist. Einen Rechtsanspruch auf den Freibetrag hat man vom Geburtsmonat des Kindes an. Man sollte den Freibetrag zeitnah eintragen lassen.

Was genau ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag ist für Eltern eine Möglichkeit der steuerlichen Entlastung. Dieser Freibetrag besteht aus zwei Teilen:

Jährlich haben Eltern einen allgemeinen Freibetrag pro Kind in Höhe von 6.384 Euro. Hinzu kommt ein spezieller Freibetrag für Ausbildung, Erziehung und Betreuung in Höhe von 2.928 Euro. In Summe liegt der Kinderfreibetrag demnach bei 9.312 Euro.

Sind beide Eltern gemeinsam in der Steuerklasse 4, erhalten sie je die Hälfte der genannten Beträge. Ist ein Partner in Steuerklasse 3 und der andere in Steuerklasse 5, erhält der Partner in Steuerklasse 3 den vollen Kinderfreibetrag.

Wie wirkt sich der Freibetrag für Kinder steuerlich aus?

Der Freibetrag kann über das Kindergeld monatlich direkt ausgezahlt werden. Es ist dafür notwendig, das Kindergeld bei der Familienkasse zu beantragen, um so seine steuerliche Vergünstigung nicht zu verlieren.

Diejenigen, die sich mehr Geld davon versprechen, sich den Kinderfreibetrag nicht als Kindergeld auszahlen zu lassen, sondern diesen direkt über die Einkommenssteuer als Ersparnis zu erhalten, können dies beim Finanzamt beantragen. Dieses führt dann mit der Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch.

Hatte man einen finanziellen Nachteil, überweist das Amt die Differenz. Zumeist ist das Kindergeld allerdings vorteilhafter - den Überschuss dürfen die Empfänger im Sinne 'der Förderung der Familien' behalten. Um überhaupt die Günstigerprüfung durchführen zu lassen, muss man den Freibetrag allerdings vermerken lassen.

Wie setzt sich der Kinderfreibetrag zusammen?

  • Allgemeiner Kinderfreibetrag: 6.384 Euro
  • Kinderfreibetrag für Ausbildung, Erziehung und Betreuung: 2.928 Euro
  • Kinderfreibetrag insgesamt (pro Kind): 9.312 Euro

Einzelnachweise und Quellen


  1. Familienportal: Steuerentlastungen

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