Kinderfreibetrag oder Kindergeld Rechner

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kinderfreibetrag Rechner


Falls Sie verheiratet sind und beide Partner erwerbstätig sind, müssen Sie an dieser Stelle Ihren gemeinsamen Bruttolohn eingeben, den Sie über das ganze Jahr erwirtschaften. Als Alleinverdiener/in (egal, ob verheiratet oder nicht) geben Sie bitte nur Ihren Jahresbruttolohn ein.
Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl und Ihren Wohnort ein, um ein präzises Ergebnis zu erhalten.
Wählen Sie bitte Ihr Bundesland.
Bitte wählen Sie aus, ob Sie verheiratet oder alleinerziehend sind. Das ist wichtig, denn: Als Alleinerziehende/r haben Sie Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, sich den halben Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen zu lassen, damit Sie den vollen Freibetrag nutzen können.Das Kindergeld wird dagegen nur immer an einen Berechtigten ausgezahlt.
Die Höhe des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrags ändert sich mit der Anzahl der Kinder. Bitte tragen Sie hier ein, wie viele Kinder Sie haben, die Anspruch auf das Kindergeld haben. In der Regel haben alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch darauf. Danach kommt es darauf an, ob das Kind z.B. noch in der Ausbildung ist.

Kinderfreibetrag vs. Kindergeld

Mit dem Kinderfreiberagrechner können Sie schnell und einfach ermitteln, ob sich für Sie das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag lohnt. Alles, was Sie dazu angeben müssen, ist Ihr Jahresbruttolohn. Im zweiten Schritt wählen Sie aus, ob Sie verheiratet oder alleinerziehend sind. Danach müssen Sie nur noch angeben, wie viele Kinder Sie haben. Im letzten Schritt klicken Sie auf den Button "Berechnen" und schon erhalten Sie Ihr Ergebnis!

Lesen Sie weiter, wenn Sie mehr über die Unterschiede zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag erfahren möchten.

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Kinderfreibetrag beantragen

Falls sich für Sie der Kinderfreibetrag lohnt, können Sie direkt von monatlichen Steuervorteilen profitieren. Dazu muss ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Danach wird die Anzahl der Kinderfreibeträge in die Lohnsteuerkarte übertragen.

Wann und wie kann man den Kinderfreibetrag beantragen? Folgen Sie dem Link, wenn Sie mehr Informationen zum Thema erhalten möchten. Hier können Sie übrigens auch den Antrag auf den Kinderfreibetrag kostenlos herunterladen.
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Hier geht's zum Formular!

Auswirkungen der Steuerbegünstigung vom Kinderfreibetrag

Das Kindergeld erhöht steuerbefreit das eigene Einkommen. Der Kinderfreibetrag hingegen verringert den Anteil des Einkommens, der versteuert werden muss. Obwohl man mehr verdient, muss man nicht mehr zahlen. Ein Rechenwerkzeug kann dabei helfen zu ermitteln, was persönlich vorteilhafter ist.

Das Video erklärt kurz an einem anschaulichen Rechenbeispiel, wann und wie sich der Kinderfreibetrag als Steuerbegünstigung lohnt.

Höhe des Kinderfreibetrag und des Kindergelds im Vergleich

Der Kinderfreibetrag liegt im Jahr 2024 bei 9.312 Euro pro Kind.

Das Kindergeld ist je nach Anzahl der Kinder wie folgt gestaffelt: Für die ersten beiden Kinder können 250 Euro Kindergeld monatlich in Anspruch genommen werden. Für das dritte Kind werden zusätzlich 250 Euro Kindergeld im Monat gezahlt. Ab dem vierten Kind kommen pro jedes weitere Kind 250 Euro Kindergeld im Monat dazu.

Die wichtigsten Fakten

Eltern können entweder Kindergeld beziehen oder den Kinderfreibetrag nutzen. Der Kinderfreibetrag Rechner hilft bei der Entscheidung, welche Option die individuell Bessere ist. Als Faustregel gilt, dass bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro sich meist das Kindergeld mehr lohnt.

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Häufig gestellte Fragen zum Kinderfreibetrag Rechner

Wie kann der Rechner für Kinderfreibetrag/Kindergeld helfen?

Nicht immer ist der Kinderfreibetrag günstiger. In manchen Fällen ist das Kindergeld ratsamer.

Ab dem 01.01.2024 erhalten Eltern in Deutschland pro Kind 250 Euro Kindergeld für das erste und das zweite Kind. Für das dritte Kind sind es 250 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 250 Euro. So erhöht sich das eigene Einkommen um mindestens 250 Euro (Stand 2024) monatlich - also 3.000 Euro Euro pro Jahr - erhöhen. Für das zusätzliche Einkommen muss keine Steuer bezahlt werden.

Es wird ohne Einbeziehung des Einkommens der Eltern gezahlt und steht nicht den Kindern selbst, sondern nur den Erziehungsberechtigten zu. In der Regel wird es bis zum Erreichen des 18. Lebensjahr eines Kindes an die Eltern ausgezahlt.

Zwar wird das Kindergeld nicht versteuert, allerdings fällt der Kinderfreibetrag im Gegenzug weg. Je nach Einkommen kann die steuerliche Belastung deutlich lukrativer sein als die Summe, die man jährlich als Kindergeld bekommen würde. Der Rechner für Kinderfreibetrag/Kindergeld hilft dabei, diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen.

Wie wird der Rechner für den Kinderfreibetrag bedient?

Die Bedienung des Rechners ist denkbar einfach. Es werden keinerlei personenbezogene Daten abgefragt. Für eine Berechnung müssen lediglich die Einkünfte, der Wohnort sowie die Zahl der Kinder in das Tool eingegeben werden.

Wann sollte man den Rechner für den Kinderfreibetrag verwenden?

Eltern, die sich unsicher sind, ob sie das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag wählen sollen, können mit unserem Rechner einen ersten Anhaltspunkt bekommen. Zudem bietet das Tool, eine Gegenüberstellung der beiden Optionen. Das Ergebnis stellt das jährliche Kindergeld im Vergleich zum jährlichen Steuerunterschied mit dem Freibetrag dar. So können Sie im Detail erfahren, wie groß der finanzielle Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld sein könnte.

Es gibt eine Faustregel: Hat man ein Kind, dann ist das Kindergeld in der Regel bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro als Einzelperson günstiger. Ab dann erweist sich üblicherweise der Freibetrag als vorteilhafter.

Was passiert mit Kindergeld oder Kinderfreibetrag bei der Scheidung?

Trennen sich die Eltern, haben bei geteiltem Sorgerecht in der Regel beide Partner Anspruch auf eine Hälfte des Kinderfreibetrags, also 4.656 Euro. Das gilt auch, wenn einer der Ex-Partner nicht berufstätig ist und den Freibetrag nicht vollständig ausschöpfen kann. In diesem Fall könnten beide Partner davon profitieren, wenn der nicht berufstätige Partner seine Hälfte des Freibetrags auf den anderen, unterhaltspflichtigen Partner übertragen würde. Eine Übertragung des gesamten Kinderfreibetrags auf einen der Partner ist jedoch in der Regel nicht möglich.

Auch das Kindergeld steht bei der Scheidung beiden Partnern zur Hälfte zu, wird jedoch nur einem der Partner überwiesen. Da dies meist der unterhaltberechtigte Partner ist, hat der unterhaltspflichtige Partner die Genehmigung, seine Hälfte des Kindergeldes vom Barunterhalt abzuziehen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Familienportal: Steuerentlastungen

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Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


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