Kinderfreibetrag bei Scheidung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei einer Scheidung steht der Kinderfreibetrag beiden Elternteilen zur Hälfte zu. Bei welchem Elternteil das Kind wohnt, ist dabei unerheblich. Unter bestimmten Bedingungen kann der Freibetrag auf ein Elternteil alleine übertragen werden.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Kinderfreibetrag - Folgen bei Scheidung

Nach § 32 EStG stehen Eltern pro Kind bis zu 9.312 Euro im Jahr 2024 an Freibeträgen zu. Davon sind

gedacht. Kommt es zur Scheidung, wird für jedes Elternteil der Kinderfreibetrag zur Hälfte berücksichtigt.

Bei getrennter Veranlagung stehen jedem Elternteil demnach 4.656 Euro an Kinderfreibetrag zu – bei den Lohnsteuermerkmalen wird 0,5 für den jeweiligen Freibetrag eingetragen.

Kinderfreibetrag Rechner

Mit Hilfe des Kinderfreibetrag Rechners können auch alleinerziehende Elternteile berechnen, inwiefern sich der Kinderfreibetrag lohnt oder ob stattdessen das Kindergeld gewählt werden sollte.

Mit dem Kinderfreibetrag Rechner kann schnell und einfach berechnet werden, ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag mehr für Sie lohnt!
btn-pfeil

Jetzt berechnen!

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Übertragung des Kinderfreibetrags nach Scheidung

Grundsätzlich hat jedes Elternteil Anspruch auf seinen Freibetrag. Dessen Übertragung – also die Zusammenfassung – auf ein Elternteil ist nicht ohne Weiteres möglich, selbst wenn sich beide Eltern einig sind.

  • Sofern ein Elternteil nach der Scheidung den bestehenden Unterhaltspflichten nur unzureichend oder überhaupt nicht nachkommt, kann eine Zusammenfassung beim Kinderfreibetrag erfolgen. Elternteile kommen nach einer Scheidung ihrer Unterhaltspflicht im Wesentlichen nach, wenn der Unterhalt zu mindestens 75 Prozent erbracht wird. Erst beim Unterschreiten dieser Grenze ist die Übertragung möglich.

Zu beachten ist außerdem, dass die Übertragung des Freibetrags nicht unbedingt einen steuerlichen Vorteil nach sich zieht. Auch hier erfolgt wieder die Günstigerprüfung durch das Finanzamt.

Lohnsteuerklasse für getrennt Lebende

Getrennt lebende oder geschiedene Personen müssen nach einer gewissen Zeit Ihre Steuerklasse wechseln. So können sie nicht mehr von der steuerlichen Zusammenveranlagung profitieren. Allerdings steht Alleinerziehenden die Option zur Verfügung, in Steuerklasse 2 von einem Alleinerziehendenentlastungsbetrag Gebrauch zu machen.

Hier erhalten geschiedene und getrennt lebende Personen weitere Informationen zu ihrer Lohnsteuerklasse.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Familienportal: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz
  3. Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Steuertipps für Eltern

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Kinderfreibetrag