Pendlerpauschale

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Zahl der Pendler von und zur Arbeit hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Deshalb wird die Pendlerpauschale von immer mehr Berufspendlern in Anspruch genommen.

Unabhängig davon, welche Verkehrsmittel Sie für Ihren Arbeitsweg nutzen, sollte die Kilometerpauschale ab einer bestimmten Entfernung immer bei der Steuererklärung angegeben werden.

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Definition Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ist im deutschen Einkommensteuerrecht verankert. Sie wird auch als Entfernungspauschale, Fahrtkostenpauschale oder Kilometerpauschale bezeichnet.

Die Pendlerpauschale bedeutet, dass Arbeitnehmer, die einen Weg zu ihrer regelmäßigen Arbeitsstelle haben, die Kilometer dafür teilweise von der Steuer absetzen können. Dies ist an mehrere Voraussetzungen gebunden.

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer eine jährliche Einkommensteuererklärung abgibt. In dieser muss er die Inanspruchnahme der Pendlerpauschale erklären und gegebenenfalls nachweisen.

  • Nur wer eine Steuererklärung macht, kann eine Pendlerpauschale geltend machen.

Zum anderen muss überhaupt ein nennenswerter Weg zur Arbeitsstelle vorhanden sein, sodass sich die Inanspruchnahme der Pendlerpauschale für den Arbeitnehmer finanziell auswirkt. Bei der Abgabe einer Steuererklärung spielt die Pendlerpauschale bei Personen eine wichtige Rolle, die einen längeren Weg zur Arbeit zurücklegen müssen, denn die Pendlerpauschale soll die Kosten für diesen Arbeitsweg wenigstens teilweise kompensieren.

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Der Pendlerpauschale Online Rechner

Mit dem Pendlerpauschale Online Rechner lässt sich schnell und einfach ermitteln, wie hoch Ihre Kilometerpauschale ist, die Sie bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen können.

Lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung allein wegen der Pendlerpauschale? Diese Frage lässt sich mit Hilfe des Pendlerpauschale Online Rechners beantworten.

Pendlerpauschale Rechner


Tage
km

Angaben für den Rechner

Der Rechner beinhaltet die Abfrage nach der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Dabei muss es sich um eine regelmäßige Arbeitsstelle handeln, die also über mehrere Wochen ständig angefahren wird. Wichtig ist, dass nur der einfache Weg zum Arbeitsort eingetragen wird und nicht die Gesamtkilometerzahl des Hin- und Rückwegs.

Anschließend muss die Anzahl der Arbeitstage eingegeben werden, an denen dieser Weg gefahren wurde. Der Pendlerpauschalrechner multipliziert dann beide Angabe mit der Kilometerpauschale, die 0,30 € pro Kilometer beträgt. Für das Jahr 2021 dürfen außerdem ab dem 21. Kilometer 0,35 € pro Kilometer abgesetzt werden. Im Februar 2022 wurde dieser Wert rückwirkend für das gesamte Jahr 2022 auf 0,38 € ab dem 21. Kilometer erhöht.

Ab wann lohnt sich die Pendlerpauschale?

In die allgemeinen Lohnsteuertabellen ist bereits ein Werbungskostenpauschalbetrag von 1.000 € pro Jahr eingearbeitet. Es lohnt sich also nur dann, extra wegen der Pendlerpauschale eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn allein wegen der Pendlerpauschale 1.000 € im Jahr überschritten werden.

Das ist regelmäßig bei einer einfachen Entfernung zur Arbeitsstelle von 15 km der Fall. Wenn man von einem normalen Arbeitnehmer mit 230 Arbeitstagen im Jahr ausgeht (230 Arbeitstage mal 15 km mal 0,30 € gleich 1.035€). Wenn hingegen noch weitere Werbungskosten vorliegen, verringert sich diese Distanz. Welches Verkehrsmittel für die Fahrt zur Arbeit benutzt wird, spielt keine Rolle.

Nützliche Tipps für die Pendlerpauschale

Entfernung

Für das Finanzamt ist es wichtig, dass bei der Kilometerpauschale die kürzeste Entfernung zum Arbeitsplatz gewählt wird.

Das Finanzamt erkennt jedoch auch eine längere Entfernung als die kürzeste Entfernung an, wenn diese längere Entfernung zu einem kürzeren Arbeitsweg führt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der längere Weg eine bessere Anbindung, weniger Verkehrsstau und somit ein pünktliches Erscheinen zur Arbeit garantiert.

Grundsätzlich sollte bei der Fahrtkostenpauschale der kürzeste Arbeitsweg angegeben werden. Es sei denn, eine alternative Strecke gewährt eine schnellere und bessere Anfahrt.

Maximaler Pauschbetrag

In der Einkommensteuererklärung können bis zu 4.500 Euro pro Jahr als Fahrtkosten angesetzt werden. Sofern der Arbeitnehmer Fahrgemeinschaften mit anderen Personen bildet, um schneller zur Arbeit zu gelangen, stehen die 4.500 Euro jedem Mitfahrer zu. Abholwege zum Wohnort einzelner Mitarbeiter können jedoch nicht extra berechnet werden.

Sollten für die Fahrt von und zur Arbeit höhere Kosten als 4.500 Euro pro Jahr entstehen, sind diese Kosten einzeln zu belegen. Nur dann können sie im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtigt werden.

Wer auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet und den Arbeitsweg nur mit dem eigenen Auto zurücklegt, kann die Kosten in unbegrenzter Höhe absetzen.

Die wichtigsten Fakten zur Pendlerpauschale

Berufspendler können in ihrer Steuererklärung eine Kilometerpauschale geltend machen. Je weiter der Arbeitsweg, desto höher ist die Pendlerpauschale. Sie kann mit dem Pendlerpauschale Online Rechner ermittelt werden. Welches Verkehrsmittel dabei genutzt wird, ist irrelevant.

Für den Arbeitsweg werden pro Kilometer 30 Cent berechnet. Ab 01.01.2021 werden ab dem 21. gefahrenen Kilometer 35 Cent pro Kilometer angesetzt. Ab 01.01.2022 steigt der Wert ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Die Pauschale wird in der Steuererklärung in Anlage N aufgeführt.

Häufige Fragen rund um die Pendlerpauschale

Wo wird in der Steuerklärung die Pendlerpauschale angegeben?

Die Pendlerpauschale wird in der Steuererklärung in Anlage N eingetragen.

Aktuell können dabei für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer bis 20 Kilometer abgesetzt werden. Ab dem 21. Kilometer können für 2021 35 Cent pro Kilometer und für 2022 38 Cent pro Kilometer abgesetzt werden.

Wichtig ist, dass nur der einfache Weg zur Arbeit geltend gemacht werden kann. Auch gilt es, bei Fahrgemeinschaften den maximalen Betrag von 4.500 Euro pro Jahr zu berücksichtigen.

Dieser Betrag stellt die Obergrenze dar. Er gilt allerdings nicht für Arbeitnehmer, die ihr eigenes Auto für die Fahrt zur Arbeit nutzen.

Ist es möglich, neben der Pauschale noch weitere Kosten abzusetzen?

Nein. Die derzeitige Pauschale von 30 Cent pro Kilometer bzw. 38 Cent ab dem 21. gefahrenen Kilometer stellt das Maximum dar. Zusätzliche Kosten wie Mitgliedsbeiträge beim ADAC, Parkgebühren oder auch Versicherungen sind nicht absatzfähig.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: hat man einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit, können bei den allgemeinen Werbungskosten außergewöhnliche Aufwendungen geltend gemacht werden.

Ist die Pendlerpauschale auch anzuwenden bei Fahrgemeinschaften?

Ja, die Pendlerpauschale kann auch bei Fahrgemeinschaften genutzt werden. Wichtig ist, zu berücksichtigen, dass bei Fahrten zur Arbeit, bei denen ein fremdes Fahrzeug genutzt wurde, die Obergrenze von 4.500 Euro gilt. Diese Obergrenze entfällt, wenn der eigene PKW genutzt wurde.

Was kann man absetzen, wenn für den Arbeitsweg verschiedene Verkehrsmittel genutzt wurden?

Werden für die Fahrt zur Arbeit verschiedene Verkehrsmittel genutzt, wie Auto und Zug, ist als Bemessungsgrundlage die kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen.

Auch in diesem Fall entfällt für die Wegstrecke, die mit dem Auto zurückgelegt wurde, die Obergrenze von 4.500 Euro. Kommt es bei der Fahrt zur Arbeitsstätte mit dem Zug zu Umwegen, dürfen auch diese nicht angerechnet werden.

Wer mit dem Flugzeug zur Arbeit reist, kann dafür auch die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Um die Entfernungspauschale nutzen zu können, ist die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Start-Flughafen anzugeben sowie zusätzlich der Distanz vom Zielflughafen und Arbeitsplatz. Die Flugtickets können ebenfalls als Ausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 9 Werbungskosten »

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