Steuererklärung für Rentner

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Steuererklärung als Rentner abgeben - Schritt für Schritt

1. Finden Sie heraus, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, beispielsweise mit unserem unten stehenden Tool. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihr Finanzamt.
2. Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen: Rentenbescheinigung, Lohnbescheide von Nebentätigkeiten, Belege für absetzbare Anschaffungen und Versicherungen, Spendenbescheinigungen, etc..
3. Füllen Sie den Mantelbogen, die Anlage N und in Einzelfälle weitere Steuerformulare aus. Dazu können Sie direkt das ELSTER Onlineportal nutzen oder einen Steuerberater bzw. Steuersoftware zurate ziehen.

Auch Rentner und Pensionäre müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre jährlichen Einkünfte den steuerfreien Grundfreibetrag übersteigen.

Steuern müssen Rentner und Pensionäre zahlen, wenn Sie über den Freibetrag von 11.604 Euro kommen. Dabei muss das komplette Einkommen berücksichtigt werden, nicht nur die Renteneinkünfte.

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Steuererklärungspflicht als Rentner

Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sobald weitere Einkünfte eingenommen werden, Rentenbezüge aus privaten Versicherungen gezahlt werden oder einem Nebenjob nachgegangen wird, muss in der Regel eine Steuererklärung abgegeben werden.

Durch die Reform vom Alterseinkünftegesetz werden Rentner wie normale Arbeitnehmer behandelt. Dies bedeutet, dass bei Kirchenzugehörigkeit auch Kirchensteuer bezahlt werden muss.

Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Meine Rentenbezüge übersteigen den jährlichen Grundfreibetrag von 9.000 Euro.
Ich beziehe eine Firmenrente ohne Steuerkarte.
Ich beziehe eine Rente aus privaten Rentenversicherungen.
Ich beziehe eine Riester-Rente.
Ich erhalte Einnahmen aus selbständiger Arbeit, Pacht oder Miete.
Ich muss auf meine Kapitalerträge noch eine Abgeltungssteuer abführen.
Mein Ehepartner hat eine getrennte Veranlagung beantragt.
Ich habe im Vorjahr einen Verlust gemeldet (siehe Verlustvortrag)

Anteil der zu versteuernden Rente im Überblick

Die Steuerfreibeträge auf die Rente werden mit jedem Jahr gesenkt. Ein immer größerer Anteil der Rente muss also versteuert werden. Welcher Prozentsatz für die eigene Rente zutrifft, wird mit dem Datum des Renteneintritts festgelegt und gilt dann für die gesamte Laufzeit der Rente.

  • Je später also eine Rentenzahlung beginnt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der versteuert werden muss.

Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich um 2 % bis 2020, ab dann um einen Prozentpunkt jährlich und wird im Jahre 2040 100 % der Rente betragen.

Jahrzu versteuernder Anteil der Rente
Vor 200650 Prozent
200652 Prozent
200754 Prozent
200856 Prozent
200958 Prozent
201060 Prozent
201162 Prozent
201264 Prozent
201366 Prozent
201468 Prozent
201570 Prozent
201672 Prozent
201774 Prozent
201876 Prozent
201978 Prozent
2040100 Prozent

Zu beachten ist zudem, dass das Finanzamt auch für die vorgehenden Jahre seit 2007 eine Steuererklärung nachfordern darf. Auch dies ist im Alterseinkünftegesetz geregelt.

Steuererklärung Rentner Formular

Rentner benötigen für Ihre Steuererklärung den Mantelbogen, die Anlage Vorsorgeaufwand und die Anlage R. Pensionäre müssen statt der Anlage R, die Anlage N ausfüllen.

Steuererklärung Formulare

Steuererklärung Rentner Befreiung

Nachdem eine Steuererklärung für Rentner abgegeben wurde und das Finanzamt erkannt hat, dass außer Rente keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, kann und sollte der Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Diese wird vom Finanzamt auf Antrag ausgestellt und bedeutet, dass in den weiteren Jahren keine Steuererklärung für Rentner mehr abgegeben werden muss.

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Steuerfreibetrag für Rentner. Erfahren Sie hier, was der Freibetrag für Rentner bringt und wie man den zu versteuernden Anteil ermitteln kann.
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Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Finanzen: Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit
  2. Bundesministerium der Finanzen: Besteuerung von Alterseinkünften
  3. Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung der Rente

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