Faktorverfahren - eine gute Alternative für Ehepaare

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Faire Besteuerung durch das Faktorverfahren?

Ehepaare haben die Möglichkeit, sich für die Steuerklassenkombinationen 4/4, 3/5 oder für das Faktorverfahren zu entscheiden. Beim Letzteren wird das sogenannte Ehegattensplitting angewendet.

Das Faktorverfahren zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass für jeden Ehepartner der Grundfreibetrag berücksichtigt wird, der ihm aufgrund seines Bruttoeinkommens zusteht.

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Faktorverfahren – so funktioniert es

Ziel des Faktorverfahrens ist es, Steuernachzahlungen zu vermeiden und die Nachteile der bisherigen Kombinationen (3/5 oder 4/4 ohne Faktor) zu beseitigen. Zugleich soll die Steuerschuld gerecht verteilt werden. Größere Steuererstattungen sind im Rahmen des Faktorverfahrens nicht zu erwarten.

Die rechtliche Grundlage für das Faktorverfahren ist in § 39 EStG niedergelegt. Vereinfacht besagt dieses Gesetz, dass Personen nur den Anteil an der Lohnsteuer zahlen, den sie auch zum gemeinsamen Einkommen beitragen. Wer also beispielsweise nur 25 Prozent des gemeinsamen Einkommens beisteuert, zahlt nur 25 Prozent der Lohnsteuer.

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Faktorverfahren Berechnung

Um den Faktor berechnen zu können, benötigt das Finanzamt die voraussichtliche Einkommenssteuer nach dem Splittingtarif (Y) und die Summe der voraussichtlichen Lohnsteuer (X) beider Ehegatten. Für Letztere wird die Steuerklasse 4 zugrunde gelegt.

Für die Berechnung des Faktors muss Y durch X geteilt werden. Ist das Ergebnis kleiner als 1, wird es neben der Steuerklasse 4 mit bis zu drei Nachkommastellen (0, ...) eingetragen.

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Wie wird das Faktorverfahren beantragt?

Wenn Ehegatten vom Faktor profitieren möchten, müssen diese die Steuerklassenkombination 4 Faktor/4 Faktor wählen. Diese kann bis zum Stichtag formlos beim Finanzamt beantragt und mehrfach im Jahr geändert werden werden.

Es spielt keine Rolle, ob die beiden Partner zuvor in den Steuerklassen 3 und 5 oder beide in der 4 waren. Eine entsprechende Neueintragung findet beim Antrag auf das Faktorverfahren statt. Der Faktor wird anschließend auf den Lohnsteuerkarten der Ehegatten eingetragen, um sicherzustellen, dass der Arbeitgeber diesen bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt.

Antrag auf Steuerklassenwechsel

Vor- und Nachteile des Faktorverfahrens

Das Faktorverfahren bringt bei den Steuern einige Vorteile für die Ehegatten mit sich. Allerdings müssen Eheleute, die sich für das Faktorverfahren entscheiden, auch mit einigen Nachteilen leben.

Vorteile Faktorverfahren

  • Direkte Auswirkung: Der Splittingvorteil wirkt sich direkt aus und entwickelt nicht erst mit der Steuererklärung eine positive Wirkung.
  • Faire Verteilung: Fairer Ausgleich zwischen dem Einkommen des jeweiligen Partners und seiner Steuerlast.
  • Keine Nachzahlung: Steuernachzahlungen zum Jahresende bleiben in der Regel aus.

Nachteile Faktorverfahren

  • Weniger Netto: Monatlich bleibt oft weniger Netto vom Brutto, insbesondere für den Partner, der mehr verdient.
  • Keine Erstattung: Steuererstattungen durch die Steuererklärung bleiben in der Regel aus.
  • Steuererklärung: Die Abgabe der Einkommensteuererklärung wird aufgrund der sogenannten Einkommensteuerveranlagung zur Pflicht.

Häufig gestellte Fragen zum Faktorverfahren

Welche Alternativen gibt es zum Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren bietet sich vor allem für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften an, die unterschiedlich hohe Einkommen haben. Durch die Wahl der Steuerklasse 4 mit Faktor kann die Steuerlast gerecht verteilt werden. Jeder Partner zahlt nur den Anteil an der Lohnsteuer, den er zum gemeinsamen Einkommen beigetragen hat.

Doch es gibt auch andere Steuerklassenkombinationen, die Eheleuten und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften unter Umständen mehr Vorteile bringen können.

Ist das Einkommen unterschiedlich hoch, bietet sich beispielsweise auch die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 an. Für diese Variante sollte das Einkommensverhältnis bei 60/40 Prozent oder mehr liegen. Auch wenn nur ein Partner berufstätig ist, kann diese Kombination zu mehr Netto monatlich führen. Diese kurzfristige Ersparnis muss jedoch mit der Steuererklärung zurückgezahlt werden.

Sind die Einkünfte der Partner hingegen gleich hoch, sollte die Steuerklassenkombination 4/4 gewählt werden. Diese Variante bringt die meisten Vorteile, wenn die Gehälter sich nicht um mehr als 10 Prozent unterscheiden.

Zusammengefasst: das Wichtigste auf einen Blick

Für das Faktorverfahren müssen die Partner die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Ein Wechsel hin zu der Steuerklasse 4 mit Faktor ist immer möglich.

Das Verfahren bietet sich für Partner mit unterschiedlich hohem Einkommen an. Jeder Partner zahlt nur den Anteil an der Lohnsteuer, den er zum gemeinsamen Einkommen beigetragen hat.

Steuernachzahlungen bleiben beim Faktorverfahren in der Regel aus. Die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist bei dieser Steuerklassenkombination Pflicht.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale

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