Steuern sparen durch jährlichen Steuerklassenwechsel?
Ehepaare können jährlich die Steuerklasse wechseln. Wer heiratet, wird von Steuerklasse 1 bzw. Steuerklasse 2 automatisch in Steuerklasse 4 eingeteilt.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Steuerklassenkombination zusammen mit dem Ehepartner ändern zu lassen. Möglich sind die Kombinationen 5/3 oder 4/4 mit Faktor.
Ihre Steuerklasse finden
Ich bin aktuell...
Jährlich Steuerklasse wechseln: Wann ist ein Wechsel sinnvoll?
Ein Steuerklassenwechsel sollte in Erwägung gezogen werden, wenn sich die Lebenssituation oder das Einkommensverhältnis einer Person ändert. Ein Wechsel bietet sich daher besonders für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner an.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Verheiratete sowie eingetragene Partner zwischen drei Steuerklassenkombinationen wählen können. Erweist sich die bisherige Kombination als ungünstig, weil sich beispielsweise die Gehälter des Paares ändern, kann ein Wechsel der Steuerklasse von Vorteil sein.
Übersicht: Steuerklassen für Ehepaare
- Steuerklasse 3: Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen (Für den Besserverdiener)
- Steuerklasse 4: Paare mit etwa gleich hohem Einkommen (Für beide Partner)
- Steuerklasse 5: Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen (Für den Schlechterverdiener)
Beispiel: Wann ist ein Steuerklassenwechsel sinnvoll?
Fiona und David sind verheiratet. Fiona arbeitet Vollzeit als Bankkauffrau und verdient monatlich 2.700 Euro. Ihr Partner David ist in der Marketingabteilung eines Unternehmens tätig. Dort erhält er 2.800 Euro monatlich. Da die Einkünfte in etwa gleich hoch sind, hat sich das Paar für die Steuerklassenkombination 4/4 entschieden.
Nun hat sich David auf die Stelle des Marketingleiters beworben und diese auch bekommen. Mit der Beförderung ist eine Gehaltserhöhung auf 4.600 Euro monatlich verbunden. Die Gehälter der beiden Partner liegen jetzt weit auseinander.
Ein Steuerklassenwechsel ist daher ratsam. Die meisten Vorteile hätte das Paar in diesem Fall durch die Steuerklassenkombination 3/5. Fiona würde die Steuerklasse 5 wählen, David die Klasse 3.
PDF Formular Steuerklasse wechseln
Um die Steuerklasse zu wechseln, müssen die Betroffenen ein Formular ausfüllen und unterschrieben an das zuständige Finanzamt schicken.
Möchte ein Ehepaar oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft die Steuerklassen wechseln, ist es erforderlich, dass beide Partner mit dem Wechsel einverstanden sind.
Gründe für einen Steuerklassenwechsel
Oft führt eine veränderte Lebenssituation dazu, dass ein Steuerklassenwechsel sinnvoll ist oder automatisch vollzogen wird. Gründe für einen Steuerklassenwechsel können daher folgende sein:
Heirat
Nach der Hochzeit wechseln die Ehepartner automatisch in Steuerklasse 4. Ein Wechsel in die Steuerklassenkombination 3/5 kann jedoch beantragt werden.
Bekommt eine Person ein Kind und ist in Zukunft alleinerziehend, kann in Steuerklasse 2 gewechselt werden. Dort kann ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 4.260 Euro genutzt werden.
Wenn ein Ehepaar ein Kind erwartet, kann es sich lohnen, wenn der Partner, der Elterngeld beziehen wird, in Steuerklasse 3 und der andere in Steuerklasse 5 wechselt.
Arbeitslosigkeit
Droht einem Ehepartner Arbeitslosigkeit, kann sich für ihn ein Wechsel in Steuerklasse 3 lohnen, da das Arbeitslosengeld auf Basis des letzten Nettogehalts berechnet wird.
Nach einer Scheidung werden beide Expartner wieder in Steuerklasse 1 eingeordnet. Gibt es Kinder kann der Partner mit dem Anrecht auf das Kindergeld Steuerklasse 2 beantragen.
Gehaltsänderung
Gehen nach einer Gehaltsänderung die Gehälter eines Ehepaares weiter auseinander, bietet sich ein Wechsel in die Kombination 3/5 an. Rückt es näher zusammen, ist Steuerklasse 4 geeignet.
Jetzt kostenlos Informieren.
Jährlich Steuerklasse wechseln – häufig gestellte Fragen
Nein. Der Wechsel in eine andere Steuerklasse kann zwar zu einem höheren monatlichen Nettoeinkommen verhelfen, im Rahmen der Einkommensteuererklärung am Jahresende wird dies jedoch wieder nivelliert. Vor allem in der Steuerklassenkombination 3/5 sind Steuernachzahlungen sehr häufig.
Die Wahl der Steuerklasse 3/5 hat den entscheidenden Nachteil, dass Paare in jedem Fall eine Steuererklärung am Jahresende abgeben müssen. Bei der Steuerklassenkombination 4/4 ist das nicht erforderlich.
Die Abgabe der Steuererklärung ermöglicht es dem Finanzamt, durch die Addition der beiden Einkommen und die Anwendung des Ehegattensplittings eventuell zu wenig gezahlte Steuern nachzufordern.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei den Steuerklassen 3/5 fast immer eine Steuernachzahlung erfolgt. Der Wechsel lohnt sich nur dann, wenn der Einkommensunterschied zwischen den beiden Einkommen mindestens 40/60 Prozent beträgt.
Der Steuerklassenwechsel kann jedoch auch aus einem anderen Grund wichtig sein. Dadurch, dass sich bei einem Arbeitnehmer das Nettoeinkommen erhöht, hat er den Vorteil, dass bei staatlichen Zahlungen, die auf dem Nettoeinkommen beruhen, eine höhere Zahlung erzielt wird.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl →
- Familienportal: Welche Steuerentlastungen gibt es für Eheleute? →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.