Der Jahresfreibetrag einer Steuerklasse

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bis zu 23.208 Euro Grundfreibetrag in der richtigen Steuerklasse?

Der Jahresfreibetrag ist ein Steuerfreibetrag, der automatisch bei der Festlegung der Lohnsteuer berücksichtigt wird. Der Jahresfreibetrag setzt sich aus verschiedenen Freibeträgen zur Lohnsteuer zusammen.

Die Lohnsteuerklasse entscheidet über die Höhe der Steuerfreibeträge eines Jahres.

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Welcher Jahresfreibetrag gilt für Ihre Steuerklasse?

Mit dem Jahresfreibetrag möchte der Gesetzgeber die Grundlage dafür schaffen, dass alle Arbeitnehmer so besteuert werden, wie es ihrer persönlichen und familiären Situation am ehesten entspricht. Der Jahresfreibetrag richtet sich dabei nach der Steuerklasse, in die man eingeordnet ist.

Aktuelle Freibeträge für Steuern sind Änderungen unterworfen, die eine jährliche Verbesserung oder Verschlechterung zur Folge haben können.

Für den Steuerfreibetrag in verschiedenen Bereichen müssen keine gesonderten Anträge gestellt werden. Der Freibetrag wird, je nach Einkommen, automatisch berechnet. Eventuelle zusätzliche Ober- oder Untergrenzen bei einem Freibetrag müssen nachträglich bei der Einkommensteuererklärung belegt werden.

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Jahresfreibeträge nach Steuerklasse in der Übersicht

Steuerklasse 1

Steuerklasse 2

  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Kinderfreibetrag: 9.312 Euro
  • Entlastungsbetrag: 4.260 Euro
  • Pauschbeträge

Steuerklasse 3

  • Grundfreibetrag: 23.208 Euro
  • Kinderfreibetrag: 9.312 Euro
  • Pauschbeträge

Steuerklasse 4

  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Kinderfreibetrag: 4.656 Euro
  • Pauschbeträge

Steuerklasse 5

  • Kein Kinderfreibetrag
  • Kein Grundfreibetrag
  • Pauschbeträge

Steuerklasse 6

  • Kein Kinderfreibetrag
  • Kein Grundfreibetrag
  • Keine Pauschbeträge
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Wie kann ich schnell meinen Jahresfreibetrag berechnen?

Da es in verschiedenen Lohnsteuerklassen zu verschiedenen Freibeträgen kommt, lohnt sich das Ausrechnen für den Grundfreibetrag in der eigenen Steuerklasse. Auf einen Grundfreibetrag zahlt man auch bei einem regelmäßigen Gehalt keine Steuern. Dieser Grundfreibetrag liegt bei 11.604 Euro Euro.

Zusätzliche Freibeträge müssen extra bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Danach erhält man die Differenz zwischen den Freibeträgen und der vorausgezahlten Lohnsteuer zurück. Der Jahresfreibetrag ist also die Summe aller geltend gemachten Steuerfreibeträge in einem Jahr.

Bei den verschiedenen Steuerfreibeträgen für ein laufendes Kalenderjahr kann man schnell den Überblick verlieren. Der Steuerfreibetrag kann hier anhand des Gehalts schnell und unkompliziert berechnet werden.

Nutzen Sie unseren Steuerfreibetragrechner, um zu überprüfen, wie hoch Ihr persönlicher Jahresfreibetrag ausfällt.

Jahresfreibetrag nach Steuerklassen im Detail

Jahresfreibetrag Steuerklasse 1

In der Steuerklasse 1 für unverheiratete liegt der Jahresfreibetrag bei 11.604 Euro im Jahr 2024. Da es sich hierbei nur um den Grundfreibetrag handelt, können in der Regel weitere steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

Der Jahresfreibetrag der Steuerklasse 1 umfasst auch einen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro, einen Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro und eine Vorsorgepauschale, welche in erster Linie von der Höhe des jährlichen Bruttoverdienstes abhängig ist. Sollten Kinder vorhanden sein, können noch einmal 9.312 Euro im Jahr 2024 pro Kind geltend gemacht werden.

Jahresfreibetrag Steuerklasse 2

Grundsätzlich unterscheidet sich der Jahresfreibetrag in der Steuerklasse 2 nicht vom Jahresfreibetrag in der Steuerklasse 1. Der Grundfreibetrag liegt auch in dieser Lohnsteuerklasse bei 11.604 Euro.

Auch der Kinderfreibetrag in Höhe von 9.312 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag und die Vorsorgepauschale können in Steuerklasse 2 genutzt werden.

Die Steuerklasse 2 ist ausschließlich Alleinerziehenden vorbehalten. Es können daher zusätzlich 4.260 Euro (Stand 2024) als Alleinerziehendenentlastungsbetrag genutzt werden.

Jahresfreibetrag Steuerklasse 3

Die Steuerklasse 3 zeichnet sich vor allem durch einen doppelt so hohen Grundfreibetrag wie in der Steuerklasse 1 oder 2 aus. In Steuerklasse 3 werden nur verheiratete Personen eingeordnet, deren Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklasse 5 gewählt haben.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der Sonderausgabenpauschbetrag, der Vorsorgeausgabenpauschbetrag und der Kinderfreibetrag bleiben jedoch unverändert.

Jahresfreibetrag Steuerklasse 4

Die Steuerklasse 4 ist insbesondere für Ehepaare interessant, die in etwa gleich viel verdienen. Der Jahresfreibetrag der Steuerklasse 4 ist weitestgehend identisch mit dem Jahresfreibetrag der Steuerklasse 1 oder der Steuerklasse 2. Der Grundfreibetrag beträgt demnach auch hier 11.604 Euro.

Lediglich der Kinderfreibetrag wird auf 4.656 Euro halbiert. Er steht jedoch beiden Ehepartnern in gleichem Maße zu, sodass er in der Gesamtsumme wieder 9.312 Euro beträgt.

Jahresfreibetrag Steuerklasse 5

In der Steuerklasse 5 gibt es weder einen Grundfreibetrag noch einen Kinderfreibetrag. Aus diesem Grunde sind die Lohnabzüge in dieser Steuerklasse sehr hoch. Sonderausgabenpauschbetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Vorsorgepauschale können dennoch genutzt werden.

Die Steuerklasse 5 gilt nur in Kombination mit einem Ehepartner, der ebenfalls Einkommenssteuer zahlt und in Steuerklasse 3 eingeordnet ist.

Jahresfreibetrag Steuerklasse 6

Die Steuerklasse 6 ist die ungünstigste aller möglichen Steuerklassen. Hier entfallen sämtliche Jahresfreibeträge, was unter anderem zur Folge hat, dass bereits ab dem ersten Euro Steuern gezahlt werden müssen.

Die Steuerklasse 6 kommt fast ausschließlich bei Nebeneinkommen über 520 Euro oder bei Personen zum Einsatz, die es schuldhaft versäumen, ihrem Arbeitgeber eine gültige Lohnsteuerkarte, auf der eine andere Steuerklasse eingetragen ist, vorzulegen.

Was muss ich beim Jahresfreibetrag beachten?

Je nach Gehalt und Lohnsteuer sowie Familienstand und Lohnsteuerklasse sind verschiedene Freibeträge bei der Steuer möglich. Bei der Berechnung und bei der Steuererklärung müssen also ein paar Dinge beachtet werden, wenn es um den Jahresfreibetrag geht.

Der Jahresfreibetrag für die Einkommenssteuer richtet sich nach der Einordnung des Steuerzahlers in eine Lohnsteuerklasse.

Bis zu einem bestimmten Einkommen muss überhaupt keine Lohnsteuer gezahlt werden. Dieser Grundfreibetrag sichert geringere Einkommen davor, mit der Einkommenssteuer noch zusätzlich belastet zu werden.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag beträgt 11.604 Euro pro Person und Steuerjahr. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag in Höhe von 23.208 Euro.

Das bedeutet: Wer genau oder weniger als 11.604 Euro jährlich verdient, bleibt steuerfrei. Alles ab 11.604 Euro muss versteuert werden. Der Grundfreibetrag gilt automatisch für jeden Steuerpflichtigen und muss nicht extra beantragt werden.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag beträgt 9.312 Euro.

Für den Kinderfreibetrag gilt, dass er alternativ zum Kindergeld genutzt werden kann. Es ist nicht möglich, Kindergeld zu beziehen und gleichzeitig den Kinderfreibetrag zu nutzen.

In der Steuerklasse 4 teilt sich dieser Betrag auf beide Ehepartner auf. Jeder hat also einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.656 Euro.

Woraus setzt sich der Jahresfreibetrag der Steuerklasse für den Arbeitnehmer zusammen?

Der Jahresfreibetrag ist ein Sammelbegriff für verschiedene Freibeträge. Zu den Freibeträgen gehören:

  • Grundfreibetrag (für Steuerklasse 1 bis 4)
  • Kinderfreibetrag (für Steuerklasse 1 bis 4)
  • Sonderausgabenpauschbetrag (für Steuerklasse 1 bis 5)
  • Vorsorgeausgabenpauschbetrag (für Steuerklasse 1 bis 5)
  • Arbeitnehmerpauschbetrag (für Steuerklasse 1 bis 5)
  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag (für Steuerklasse 2)

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 39a - Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
  2. Bundesregierung.de: Entlastungen

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