Abzüge in Steuerklasse 3

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Geringe Abzüge durch hohe Freibeträge?

Lohnsteuerklasse 3 ist nur für Verheiratete in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich. Da in Steuerklasse 3 der Grundfreibetrag doppelt gilt, sind die Abzüge in dieser Steuerklasse am geringsten. Dafür fallen die Abzüge für den Ehepartner, der sich in Steuerklasse 5 befindet, entsprechend höher aus.

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Die Abzüge im Detail

Als grundlegende Abzüge in Steuerklasse 3 gelten Steuern und Sozialabgaben. Wie in den anderen Steuerklassen auch fallen darunter beispielsweise die Lohnsteuer und ggf. die Kirchensteuer. Wie hoch der individuelle Steuersatz ausfällt, hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab.

Zusätzlich zu den Steuern werden in Steuerklasse 3 folgende Sozialabgaben in Höhe von ca. -31,8% fällig:

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Wer ist in Steuerklasse 3?

Die Steuerklasse 3 ist für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften vorgesehen. Sie ist nur in Verbindung mit der Steuerklasse 5 möglich.

Liegen die Einkommen der Partner weit auseinander, sollte die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt werden. Der Besserverdiener wechselt dann in Steuerklasse 3, der Partner mit dem niedrigeren Einkommen in Steuerklasse 5.

Steuerklasse3

Zwar sind die Lohnabzüge in Steuerklasse 5 sehr hoch, in Klasse 3 allerdings müssen vergleichsweise wenig Steuern gezahlt werden. Die Ehepartner bzw. Lebenspartner können so ihren gemeinsamen Nettolohn zunächst erhöhen.

Nach der Steuererklärung wird die Differenz jedoch als Nachzahlung fällig. Eine tatsächliche Steuerersparnis entsteht also durch die Steuerklassenkombination 3/5 nicht.

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Weniger Abzüge in Steuerklasse 3 durch Steuerfreibeträge

Im Vergleich zu den meisten anderen Steuerklassen gelten in Steuerklasse 3 höhere Steuerfreibeträge. Das Besondere ist: In Klasse 3 gilt ein doppelter Grundfreibetrag, wodurch die Abzüge vom Bruttogehalt deutlich geringer ausfallen können. In Steuerklasse 5 wird dafür kein Grundfreibetrag oder Kinderfreibetrag berücksichtigt. Für den Ehepartner werden also höhere Abzüge fällig.

Die Steuerfreibeträge in Steuerklasse 3 können bis zu +29.392 Euro jährlich betragen:

  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Kinderfreibetrag: 9.312 Euro

Häufig gestellte Fragen zu Abzügen in Steuerklasse 3

Wie unterscheidet sich die Steuerklasse 3 von den anderen Steuerklassen?

Zunächst unterscheidet sich die Steuerklasse 3 durch vergleichsweise geringe Abzüge von den anderen Steuerklassen. Des Weiteren ist der Grundfreibetrag bei dieser Steuerklasse doppelt so hoch, da der mitveranlagte Partner in Steuerklasse 5 keinen Grundfreibetrag geltend machen kann.

Wie stehen die Freibeträge der Steuerklasse 3 in Verbindung mit dem Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting kann von zusammenveranlagten Paaren genutzt werden. Das zu versteuernde Einkommen wird dabei halbiert. Anschließend wird die für diesen Wert gültige Steuer berechnet und verdoppelt. Da die abzugsfähigen Freibeträge in der dritten Steuerklasse potenziell am höchsten sind, ist folglich der Wert, der halbiert wird, besonders klein.

Wieso sollte man seine Wahl der Steuerklassen bei Elterngeld oder ALG überdenken?

Gesetzt den Fall, die Eheleute befinden sich in der Steuerklasse 4, es ist jedoch bekannt, dass einer der beiden Partner künftig staatliche Transferleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld erhalten wird, so ist es sinnvoll, in die Kassen 3 und 5 zu wechseln. Der Bezieher der Transferleistungen entscheidet sich für die Steuerklasse 3.

Die Höhe der Transferleistungen hängt von den letzten Netto-Bezügen ab. Durch die hohen Freibeträge zahlt man weniger Lohnsteuer, in der Folge fallen die Bezüge höher aus.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Steuerentlastungen

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