Steuerklassen 3 und 5: Nachzahlung berechnen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Nachzahlung reduzieren durch rechtzeitiges Handeln?

Ehepaare, die gemeinsam in den Steuerklassen 3 und 5 veranlagt werden, erwartet bei der Einkommensteuererklärung oft eine hohe Steuernachzahlung.

Es kann sich deshalb lohnen, bereits frühzeitig die Höhe der Nachzahlung zu berechnen, um geeignete Maßnahmen treffen zu können.

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Nachzahlung in den Steuerklassen 3 und 5

Man kann einfach herausfinden, wie viel Lohnsteuer nachgezahlt werden muss. Die Gehälter der Partner aus den Steuerklassen 3 und 5 werden addiert, als seien sie von nur einer steuerpflichtigen Person erwirtschaftet worden. Anschließend wirft man einen Blick auf die zu zahlende Lohnsteuer für diesen Betrag.

Hierbei können die aktuellen Splittingtabellen helfen, die über die Höhe der Lohnsteuer informieren. Nun zieht man von der zu zahlenden Lohnsteuer den bereits entrichteten Betrag ab und erhält im Ergebnis die eigene Nachzahlung.

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Wie vermeide ich eine Nachzahlung bei Steuerklasse 3 und 5?

  1. Beide Gehälter addieren
  2. Bereits gezahlte Lohnsteuer berechnen
  3. Freibeträge abziehen
  4. Zu zahlende Lohnsteuer mit Hilfe der Splittingtabelle berechnen
  5. Nachzahlung berechnen: Gezahlte Lohnsteuer von der zu zahlenden abziehen
  6. Mit dem Finanzamt eine Vorauszahlung ausmachen oder die Steuerklasse wechseln
Mit dem Steuerklassenrechner können Sie schnell und einfach prüfen, ob in der Steuerklassenkombination 3/5 eine Nachzahlung fällig wird.
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Nachzahlung berechnen

Warum muss in den Steuerklassen 3 und 5 häufig nachgezahlt werden?

Die Steuerklassen 3 und 5 sind für Paare geeignet, die deutlich unterschiedliche Gehälter beziehen. Wenn ein Partner mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens beisteuert, bietet es sich an, diese Kombination zu wählen und nicht in Steuerklasse 4 zu verbleiben.

Jedes Gehalt wird nun erst einmal einzeln veranlagt. Der Partner in Steuerklasse 5 zahlt zwar aufgrund fehlender Freibeträge praktisch ab dem ersten Euro Lohnsteuer. Diese ist aufgrund seines geringen Gehalts jedoch verhältnismäßig niedrig.

Beim jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich wird sein Gehalt jedoch aufgrund der gemeinsamen Veranlagung mit dem des Partners, der in Steuerklasse 3 ist, zusammengerechnet. Es ist folglich viel höher, weshalb die gezahlte Lohnsteuer nicht ausreicht und eine Nachzahlung erforderlich wird.

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Steuern sparen durch Steuerklassenkombination 3 und 5?

Die Kombination von Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 erbringt nur den Vorteil einer Steuerersparnis für das monatliche Einkommen als Vorauszahlung, jedoch NICHT für die gesamte Steuerzahlung.

Was bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung eventuell an Rückzahlung möglich wäre, wird bei der Kombination von Steuerklasse 3 und 5 bereits monatlich berechnet. Insgesamt spart ein Ehepaar durch die Wahl der Steuerklassenkombination 3/5 also keine Steuern.

Steuerklassen-3-und-5-Nachzahlung-berechnen

Die wichtigsten Fakten zur Nachzahlung bei Steuerklasse 3/5

Steuerklasse 3 und 5 lohnt sich, wenn das Einkommen des Ehepaares in einem 60:40 Verhältnis steht. Ehepaare in dieser Steuerklassenkombination müssen allerdings oft viel nachzahlen.

Eine hohe Nachzahlung kann vermieden werden, wenn man sie im Vorhinein berechnet. So kann eine Vorauszahlung vereinbart oder die Steuerklasse gewechselt werden, bevor eine hohe Nachzahlung fällig wird.

Häufige Fragen zur Steuerklasse 3/5

Wie kann man eine Nachzahlung umgehen?

Es ist möglich, die Nachzahlung zu vermeiden, wenn man dafür in Kauf nimmt, monatlich weniger Geld in der Tasche zu haben.

Entweder man wechselt aus den Steuerklassen 3 und 5 in die 4 oder leistet eine sogenannte Vorauszahlung. Die Vorauszahlung wird jedes Quartal gezahlt. Ihre Höhe wird mit dem Finanzamt ausgehandelt.

Wann macht es Sinn, sich für die Steuerklassenkombination 3/5 zu entscheiden?

Steht das Einkommen in einem Verhältnis 60:40, dann kann es sich anbieten, sich für die Steuerklassen 3 und 5 zu entscheiden. Der Ehegatte mit dem höheren Einkommen sollte sich dabei für die Steuerklasse 3 entscheiden.

Grundsätzlich ergibt sich durch diese Wahl jedoch keine Steuerersparnis. Vielmehr wird hier die Steuererstattung, die man nach der Steuererklärung bekäme, schon monatlich durch die geringeren Lohnsteuerabzüge, sprich das höhere Nettoeinkommen, erreicht.

Welche Vorteile hat die Steuerklasse 4?

Will man Nachzahlungen vermeiden, empfiehlt sich ein Wechsel in die Steuerklasse 4/4 oder die Nutzung der Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren. Entscheidet man sich für die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren, dann berechnet das Finanzamt für beide Ehepartner die Steuerlast, die voraussichtlich fällig wird.

Die vorausberechnete Steuer wird dann durch den monatlichen Lohnsteuerabzug getilgt. Im besten Fall erreicht man durch einen Wechsel in die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren eine Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung von 0 Euro.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium für Finanzen: Gutachten zur Reform der Besteuerung der Ehegatten
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)§ 32a Einkommensteuertarif

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