Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 3

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

23.208 Euro Grundfreibetrag in Steuerklasse 3.

Die Steuerklasse 1 ist für alle unverheiratete Personen, die nicht alleinerziehend sind. Die Steuerklasse 3 ist für verheiratete Personen bzw. Lebenspartner und ausschließlich in Kombination mit der Steuerklasse 5 möglich.

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Unterschied Steuerklasse 1 und 3: Wer ist in Steuerklasse 1?

In Steuerklasse 1 befinden sich alle Personen, die nicht verheiratet oder nicht mehr verheiratet sind. Das heißt, dass unter anderem folgende Personen dieser Steuerklasse zugeordnet werden:

  • Ledige (ohne Kinder bzw. nicht alleinerziehend)
  • Dauerhaft getrennt Lebende (ab dem 1. Januar nach Beginn des Trennungsjahres)
  • Geschiedene (die noch nicht wieder geheiratet haben)
  • Verwitwete (nach dem Jahr des Todes des Partners und dem darauffolgenden Jahr)

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Für wen gilt die Steuerklasse 3?

Die Steuerklasse 3 ist für Verheiratete bzw. gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften vorgesehen. Sie ist nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich. Wählt ein Partner die Steuerklasse 3, wird der andere zwangsläufig der Klasse 5 zugeordnet.

Die Steuerklasse 3 bietet sich für Verheiratete an, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient. Der Partner, der das höhere Einkommen erhält bzw. Alleinverdiener ist, wählt Steuerklasse 3, während der Partner in Steuerklasse 5 wechselt.

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Unterschied Steuerklasse 1 und 3: Sonderfälle

Witwen

Stirbt ein Ehepartner, hat die verwitwete Person die Möglichkeit, im Jahr des Todes des Partners und im Folgejahr nach Steuerklasse 3 veranlagt zu werden. Das hat den Vorteil, dass Witwen in einer solch schwierigen Situation den höchsten Steuerfreibetrag erhalten können und finanziell besser abgesichert sind.

Erst nach dieser Zeit werden Vewitwete als ledig angesehen und der Steuerklasse 1 zugeordnet.

Eingetragene Lebenspartner

Auch für eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann es von Vorteil sein, die Unterschiede zwischen Steuerklasse 1 und 3 genau zu kennen. Genau wie Ehepaare haben eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, eine Steuerklassenkombination (4/4, 3/5 oder 4/4 mit Faktor) frei zu wählen.

Doch zu den Standard-Kombinationen für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, kommt eine weitere Wahlmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare hinzu: Möchten Partner nicht, dass der Arbeitgeber von der eingetragenen Lebenspartnerschaft erfährt, können sie weiterhin nach Steuerklasse 1 veranlagt werden.

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Wesentlicher Unterschied Steuerklasse 1 und 3: der Steuerfreibetrag

Die Steuerklassen 1 und 3 unterscheiden sich aber nicht nur in den Personengruppen, die ihnen zugeteilt werden. Der wohl gravierendste Unterschied zwischen Steuerklassen 1 und 3 zeigt sich in der Höhe des Steuerfreibetrags.

So liegt beispielsweise im Jahr 2024 der Grundfreibetrag in Steuerklasse 1 bei 11.604 Euro, während er in der Lohnsteuerklasse 3 mit 23.208 Euro genau doppelt so hoch liegt.

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der jedem steuerpflichtigen Arbeitnehmer in Deutschland zusteht. Er sorgt dafür, dass das Einkommen, das zur Sicherung des Existenzminimums nötig ist, nicht durch steuerliche Abzüge geschmälert wird.

Arbeitnehmer in der Steuerklasse 3 können also theoretisch ein höheres Nettoeinkommen erzielen als in der Steuerklasse 1. Da die Steuerklasse 3 jedoch nur zusammen mit einem Ehepartner in Steuerklasse 5 gewählt werden kann und in Steuerklasse 5 der Grundfreibetrag komplett entfällt, relativiert sich diese vermeintliche Steuerersparnis mit der gemeinsamen Steuererklärung wieder.

Unterschied Steuerklasse 1 und 3: Gründe für einen Wechsel

Ein Wechsel von Steuerklasse 1 zu Klasse 3 oder andersherum kommt nicht selten vor. So findet ein Wechsel entweder automatisch oder nach Beantragung in folgenden Fällen statt:

Heirat - Steuerklasse 1 zu 3

Eine ledige Person wird mit der Heirat gemeinsam mit ihrem Partner automatisch der Steuerklasse 4 zugeordnet. Ist diese Klasse nicht günstig für das Paar, kann ein Wechsel zur Kombination 3/5 beantragt werden.

Scheidung - Steuerklasse 3 zu 1

Im Trennungsjahr können die bisherigen Steuerklassen, zum Beispiel 3 und 5, beibehalten werden. Danach werden beide Partner im Regelfall der Steuerklasse 1 zugeordnet.

Tod des Partners - Steuerklasse 3 zu 1

Im Jahr des Todes des Partners sowie im Folgejahr wird die Witwe nach Steuerklasse 3 veranlagt. Danach wird sie der Steuerklasse 1 zugeordnet.

Berechnung: Unterschied Steuerklasse 1 und 3

Wer genau wissen möchte, wie groß der finanzielle Unterschied zwischen den Steuerklassen 1 und 3 ist, kann auf einen Brutto Netto Rechner zurückgreifen. Dieser ermittelt mit wenigen Angaben das Nettogehalt in den verschiedenen Steuerklassen.

So lässt sich schnell und unkompliziert herausfinden, wie sehr sich das monatliche Einkommen durch einen Wechsel der Steuerklasse verändert.

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Unterschied Steuerklasse 1 und 3 – häufig gestellte Fragen

Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 1?

Generell richtet sich die Höhe der Abzüge in Steuerklasse 1 nach der Höhe des Einkommens. Daher sind konkrete Aussagen schwierig. Neben der Lohnsteuer, die auf Basis des Lohnsteuertarifs ermittelt wird, und gegebenenfalls der Kirchensteuer fallen zudem Sozialabgaben an.

Dazu gehören:

  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung.

Auf Basis der verschiedenen Abzüge muss man als Steuerpflichtiger mit 30 bis 40 Prozent Differenz rechnen.

Wie sehen die Abzüge in Steuerklasse 3 aus?

In Lohnsteuerklasse 3 fallen die bekannten Abzüge an:

  • Lohnsteuer
  • ggf. Kirchensteuer
  • Sozialabgaben

Letztere umfassen die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Kirchensteuer wird bei einer Kirchenzugehörigkeit einbehalten.

Inwiefern vom Bruttoentgelt des Steuerpflichtigen weitere Beträge einbehalten werden – etwa aus Vorsorgeverträgen – richtet sich nach dem individuellen Einzelfall.

Wie kann die Steuerklasse geändert werden?

Nicht alle Steuerpflichtigen können die Steuerklasse frei wählen. Lediglich Verheiratete und eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, aus drei Steuerklassenkombinationen zu wählen.

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Steuerklasse mehrmals im Jahr möglich. Dafür muss ein Formular ausgefüllt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Bis 2019 war ein Steuerklassenwechsel nur einmal jährlich möglich.

Möchte ein Ehepaar oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft die Steuerklassen wechseln, ist es zwingend erforderlich, dass beide Partner mit dem Wechsel einverstanden sind und beide das Formular unterschreiben.

Einzelnachweise


  1. Familienportal des Bundes: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium der Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl

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