Steuerklasse für Witwen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Steuervorteile für Witwen - dank Steuerklasse 3?

Stirbt der Ehepartner, wird die verwitwete Person für eine bestimmte Zeit in die für sie günstigere Steuerklasse 3 eingeordnet, obwohl sie vom rechtlichen Standpunkt als Alleinstehende zu betrachten und damit der Steuerklasse 1 zuzuordnen wäre.

Steuerklasse 3 gilt im Jahr des Todes des Partners sowie im Folgejahr. Anschließend muss die Witwe die Steuerklasse wechseln.

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Steuerklasse 3 für Witwen

In der Steuerklasse 3 erhalten Witwen den höchsten Steuerfreibtrag. Statt der sonst üblichen 11.604 Euro können sie 23.208 Euro als Grundfreibetrag nutzen. Sollte die Witwe Kinder haben, erhöht sich die Summe entsprechend weiter.

Als Begründung für die steuerliche Bevorzugung führt der Staat an, dass der Witwe durch den Verlust des Partners eine enorme finanzielle Belastung aufgebürdet wurde, die ohne ihr Zutun entstanden ist. Es ist deshalb die Pflicht der Gesellschaft, ihr bei der Meisterung dieser Probleme zu helfen. Dies geschieht über die Bevorzugung durch die Steuerklasse 3.

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Steuerklassen für Witwen auf einen Blick

Welche Steuerklasse gilt für Witwen und Witwer?

  • Steuerklasse 1: Nach Ablauf des Jahres, in dem der Partner verstorben ist, und dem Folgejahr, wenn die Witwe noch nicht wieder geheiratet hat.
  • Steuerklasse 2: Nach Ablauf des Jahres, in dem der Partner verstorben ist, und dem Folgejahr, wenn zumindest ein minderjähriges Kind noch im Haushalt lebt.
  • Steuerklasse 3: Im Jahr des Todes des Partners und dem Folgejahr oder wenn die Witwe wieder geheiratet hat und der Partner in Steuerklasse 5 ist.
  • Steuerklasse 4: Wenn die Witwe inzwischen wieder geheiratet hat, und mit ihrem neuen Partner entweder nach den Klassen 4 und 4 veranlagt wird.
  • Steuerklasse 5: Wenn die Witwe wieder geheiratet hat, gemeinsam mit dem neuen Ehepartner veranlagt wird und dieser in Steuerklasse 3 ist.
  • Steuerklasse 6: Zusätzlich zu jeder anderen Steuerklasse, wenn die Witwe einer zweiten Beschäftigung über 520 Euro oder weiteren Nebenbeschäftigungen nachgeht.

Wie können Witwen die Steuerklasse ändern?

Für das Jahr des Todes des Ehepartners und das darauffolgende Jahr wird die Steuerklasse für Witwen ab dem 1. des Folgemonats auf die Klasse 3 umgestellt. Verwitwete werden automatisch in Steuerklasse 3 einsortiert. Die Meldeämter übermitteln den Zeitpunkt des Todes des Partners an die Datenbank der Finanzverwaltung.

Eventuell ist Steuerklasse 2 günstiger als Steuerklasse 3, sofern der Witwe der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Ein entsprechender Wechsel hin zu Klasse 2 anstelle zu 3 muss beim Finanzamt beantragt werden.

Antragsformulare herunterladen

Für den Antrag sind folgende Steuerformulare nötig.

Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung

Steuerklasse bei Witwen - Ablauf der Bevorzugung

Endet die Zeit der Witwe in der Steuerklasse 3, wird sie in die Steuerklasse 1 eingestuft. Sie verliert also ihre Privilegien und wird vom Staat als eine ledige Person betrachtet.

Jedoch gibt es hier auch Ausnahmen: Wer minderjährige, im Haushalt lebende Kinder hat oder als Witwe bzw. Witwer eine neue Ehe eingeht, wird nicht in Steuerklasse 1 einsortiert.

Rechenbeispiel: von Steuerklasse 3 zu Steuerklasse 1

Erna erhält ein monatliches Bruttogehalt von 2.400 Euro. Nach dem Tod ihres Mannes wird sie zwei Jahren lang in Steuerklasse 3 eingeordnet. Dort muss sie nur knapp über 50 Euro Lohnsteuer zahlen. Nach Ablauf der Bevorzugung kommt Erna in Steuerklasse 1. Dort fallen rund 200 Euro mehr Lohnsteuer an.

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Alleinstehende: Steuerklasse für Witwen

Sofern Witwen nach dem Tod des Ehepartners nicht wieder heiraten, werden sie steuerlich wie Singles behandelt. Dies heißt konkret, dass sie nach Ablauf der Zeit in Steuerklasse 3 entweder in die Steuerklasse 1 oder die Steuerklasse 2 eingeordnet werden.

Die Steuerklasse 1 ist für alleinstehende Personen vorgesehen, die keine Kinder haben oder deren Kinder nicht dauernd bei ihnen leben und für die sie auch nicht kindergeldberechtigt sind.

Alleinerziehende Personen, die mindestens ein Kind zu erziehen haben und dafür Kindergeld beziehen können, erfüllen in den meisten Fällen die Voraussetzungen für eine Einordnung in die Steuerklasse 2. Diese Steuerklasse ist mit zahlreichen Vergünstigungen für alleinerziehende Personen versehen, wozu unter anderem ein jährlicher Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro pro Kind gehört.

Erneute Heirat: Steuerklasse für Witwen

Sobald Witwen wieder heiraten, müssen sie die Steuerklasse erneut ändern. Dies kann jedoch nur zusammen mit dem Ehepartner erfolgen.

Nach der Heirat werden beide Ehepartner automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Verdienen beide in etwa gleich viel, bietet es sich an, in dieser Kombination zu bleiben. Ansonsten ist in der Regel die Steuerklassenkombination 3 und 5 besser geeignet. Der gut verdienende Ehepartner sollte dann die Steuerklasse 3 und der andere Partner die Steuerklasse 5 wählen.

Steuerklassen bei Witwen – ein Fallbeispiel

Helga ist 25 Jahre lang mit Ernst verheiratet, als dieser plötzlich stirbt. Nach dem Tod ihres Mannes wird Helga automatisch in Steuerklasse 3 eingeordnet.

Da die gemeinsamen Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits erwachsen und aus dem Haus sind, ist ein Wechsel zur Steuerklasse 2 nicht möglich und Helga bleibt die zwei Jahre nach dem Tod ihres Mannes in der Klasse 3.

Nach den zwei Jahren wird Helga als ledige Person angesehen und daher in die Steuerklasse 1 einsortiert. In dieser bleibt sie 5 Jahre, bis sie ihren neuen Lebenspartner August heiratet. August und Helga werden nach der Hochzeit automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Da beide in etwa gleich hohe Einkünfte haben, belassen sie es bei der Steuerklassenkombination 4/4.

Häufig gestellte Fragen zur Steuerklasse bei Witwen

Wann haben Verwitwete Anspruch auf Witwenrente?

Wenn ein Paar verheiratet war oder in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft gelebt hat, steht dem überlebenden Partner ein Anteil der gesetzlichen Rente des anderen als **Witwenrente** zu. Die Voraussetzung: Der Verstorbene muss bereits Rente erhalten oder zumindest fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Es gibt zwei Formen der Hinterbliebenenrente: die kleine und die große Witwenrente. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um der einen oder der anderen Form zugeordnet zu werden, zeigt folgende Übersicht.

Kleine Witwenrente:

  • Witwe bzw. Witwer muss mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes verheiratet gewesen sein
  • Witwe bzw. Witwer darf nicht wieder geheiratet haben
  • Der verstorbene Partner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben

Große Witwenrente:

  • Witwe bzw. Witwer muss mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes verheiratet gewesen sein
  • Witwe bzw. Witwer darf nicht wieder geheiratet haben
  • Der verstorbene Partner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben - zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall - oder bereits Rente bezogen haben

Hat eine Witwe eigene Einkünfte, so werden diese ab einer bestimmten Höhe auf die Witwenrente angerechnet. In den ersten drei Monaten nach dem Todesfall werden jedoch keine Anrechnungen vorgenommen.

Nach neuem Recht sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:

  • Die Ehe muss mindestens ein Jahr lang bestanden haben.
  • Es darf kein Rentensplitting vorgenommen worden sein.
  • Hinterbliebenen stehen bei der großen Witwenrente 55 Prozent der Rente des Verstorbenen zu.
  • Die kleine Witwenrente ist auf 24 Monate befristet.

Wann gilt das neue Recht? Immer dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Wenn die Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben
  • Bei früherer Eheschließung: wenn beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden

Welche Steuerklasse gilt, wenn Verwitwete einen Nebenjob ausüben?

Bei Witwen hat der Familienstand keinen Einfluss auf die Steuerklasse beim Nebenjob. Ähnlich wie bei Ledigen, Alleinerziehenden oder Verheirateten gilt: Wird ein Nebenjob ausgeübt, der die Minijobgrenze übersteigt, müssen für diesen Steuern gezahlt werden. Der Nebenerwerb wird dann der Steuerklasse 6 zugeordnet.

Das Wichtigste für Witwen auf einen Blick

Nach dem Tod des Partners werden Verwitwete automatisch in Steuerklasse 3 eingeordnet. Die Steuerklasse 3 gilt für Witwen im Jahr des Todes des Partners und für das darauffolgende Jahr.

Nach Ablauf der Bevorzugung werden die Verwitweten als ledig angesehen und der Steuerklasse 1 zugeteilt. Hat die Witwe mindestens ein minderjähriges Kind, das dauerhaft mit im Haushalt lebt, kann die Steuerklasse 2 beantragt werden.

Bei erneuter Heirat greift automatisch die Steuerklassenkombination 4/4. Ein Wechsel dieser Kombination ist möglich.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen: Todesfall - Witwen/Witwer und Waisen
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge
  3. Deutsche Rentenversicherung: Renten für Hinterbliebene
  4. Bundesministerium der Justiz: § 46 Witwenrente und Witwerrente
  5. Bundesministerium der Justiz: § 50 Wartezeiten

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